Deutscher Bundestag Drucksache 11/7055 (1990) — Antwort der Bundesregierung on the G 11
Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/7055
03.05.90
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/ 6920 —
Entwicklung und Einsatz neuartiger Gewehrsysteme und hülsenloser Munition
(G 11)
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der
Verteidigung hat mit Schreiben vom 2. Mai 1990 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Viele der an die Bundesregierung gerichteten Fragen basieren auf
Pressemitteilungen bzw. auf Aussagen in Werbeprospekten der
Industrie. Mit jeder dieser Aussagen wird jeweils eine bestimmte
Zielgruppe angesprochen. Äußerungen dieser Art sind nicht
unbedingt neutral und allein den Fakten entsprechend zu werten.
Sie stellen daher keine hinreichend geeignete Grundlage für die
politische Bewertung durch die Bundesregierung dar.
I. Wirkung des G 1 1
1. Kann die Bundesregierung die Aussage in der Tageszeitung
„Schwarzwälder Bote" vom 14. Mai 1982 bestätigen, wonach das
G11 der Firma H. & K. (Oberndorf) als „bedeutendste Entwicklung
auf dem Gebiet der Handfeuerwaffen seit mehr als 140 Jahren"
bezeichnet wird, und treffen weitere Informationen 'des Magazins
„Der Spiegel" (Heft 31/1987) und Aussagen aus der Firmenwerbung der Firma H. & K. zu, wonach das G11 „das leichteste,
kürzeste, einfachste und am wenigsten empfindliche aller automatischen Gewehre" ist?
Die Entwicklung des Gewehres G 11 basiert auf der neuen Technologie hülsenloser Munition, die gegenüber der gegenwärtig bei
Waffen angewendeten Technik Konstruktionsmerkmale zuläßt,
die sich von bisherigen unterscheiden und die technische und
praktische Verbesserungen beinhalten.
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2. Im deutschsprachigen G11-Werbeprospekt findet sich die Aussage:
„Auswirkungen von Kampfhandlungen zeigen, daß mit herkömmlichen Handfeuerwaffen nur geringe Trefferquoten erzielt werden. "
Kann die Bundesregierung diese Aussage, die von grundsätzlicher
wehrtechnischer Bedeutung ist, bestätigen? Wenn ja, kann die
Bundesregierung genaue Zahlen vorlegen, welche Trefferquoten
bei Menschen mit herkömmlichen Waffen erzielt werden?
3. Die Tageszeitung „Schwarzwälder Bote" schreibt in ihrer Ausgabe
vom 14. Mai 1982, daß beim G11- „Drei-Schuß-Feuerstoß mit definierter Streuung (...) mindestens ein Geschoß sein Ziel trifft". Teilt
die Bundesregierung diese Einschätzung, und trifft demnach die
Aussage des deutschsprachigen G11-Werbeprospekts und der
„Internationalen Wehrrevue" (Heft 3/1982) zu: „Durch den DreiSchuß-Feuerstoß mit definie rter Streuung wird trotz Ziel- und Vorhaltefehlern die Treffwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht und
damit der Munitionsverbrauch gemindert?" Wenn ja, kann die
Bundesregierung genaue Zahlen vorlegen, welche „Treffwahrscheinlichkeit" bei Menschen mit dem G11 erzielt wird?
4. Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen
Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage desenglischsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: Only a bullet that hits the
target jus ti fies the shot"?
Der Erfolg der Friedenspolitik des westlichen Verteidigungsbündnisses beruht u. a. auf einer Sicherheitsvorsorge, die die Fähigkeit
zu wirksamer Verteidigung glaubhaft demonst riert. Die Bundeswehr leistet zu dieser Politik, — wie die Streitkräfte der Bündnispartner — ihren Beitrag.
Das Gewehr G 11 mit hülsenloser Munition erhöht durch Vereinfachung der Handhabung und geringes Gewicht die Treffwahrscheinlichkeit unter Einsatzbedingungen und damit die Verteidigungsfähigkeit.
5. Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen
Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des deutschsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: „Die Wirkung auf Weichziele
entspricht internationalen Abkommen. Auch bei kurzen Entfernungen tritt im weichen Zielmedium keine Geschoßzerlegung auf.",
und kann die Bundesregierung die „internationalen Abkommen",
die über die „Wirkung auf Weichziele" durch Einwirkung von
Gewehrpatronen oder anderen Projektilen von Kleinwaffen bestehen, nennen?
6. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß mit dem o. a. Beg riff
„Weichziele" Menschen gemeint sind oder bezieht sich dieser
Begriff auf andere Lebewesen und/oder andere Objekte? Bleibt die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei ihrer Darstellung
(Drucksache 11/5399), wonach das G11 nicht in Tierversuchen
erprobt wird, und wenn nein, an welchen Zielen wird das G11
erprobt?
Kriegsvölkerrechtliche Abkommen zur Vermeidung übermäßiger
Verwundungswirkungen von Infanteriegeschossen sollen vor
allem das Zerlegen der Geschosse und exzessives Taumeln im
Ziel -verhindern. Das Geschoß der G 11-Patrone entspricht, wie
vergleichende Beschußversuche z. B. gegen Gelatine (Tierversuche werden nicht durchgeführt) bestätigt haben, den
kriegsvölkerrechtlichen Abkommen ebenso .wie das Geschoß der
7,62-mm-Patrone, wie sie derzeitig bei der Bundeswehr für Infanteriewaffen genutzt wird.
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7. Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen
Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des deutschsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: „Die Durchschlagsleistung bei
harten Zielen ist so hoch, daß ein Stahlhelm deutscher Fertigung
(NATO-Teststandard) auf Entfernungen bis 600 m mit dem Weichkerngeschoß durchschlagen wird.", und welche praktischen Vorteile erwartet sich die Bundesregierung demgemäß beim Einsatz
der G11-Gewehre bei eventuellen Kampfhandlungen von Bundeswehr bzw. NATO-Truppen?
Der Nachweis der militärisch erforderlichen Durchschlagsleistung
wird durch den Beschluß eines definierten Zielspektrums erbracht.
8.TeiltdieBundesregierungdieimMagazin„Stern"(Heft48/1983)
zitierte Aussage des G11-Entwicklungschefs T. M., wonach der
Hauptzweck des G11 darin bestehe, „jede A rt von Verwundungen
bei Weichzielen" herbeizuführen, denn „ein verwundeter Gegner
bindet auf der Gegenseite immer mehr Kräfte als ein toter", und
legt die Bundesregierung diese Aussage aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus der Beschaffung von G11-Gewehren für die Bundeswehr zugrunde?
Die Bundesregierung teilt diese Bewertung nicht.
II. Hülsenlose Gewehrsysteme (G/1 u. a.) bei Bundeswehr
und Bundespolizei
9. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Aussage der Londoner Tageszeitung „The Times" (zitiert nach
,MerianSchwarzwald",November1989,S.3),wonachdasG1die
„präziseste Tötungsmaschine der Welt s' sei?
Die Bundesregierung betrachtet die zitierte Beurteilung des
Gewehres G 11 als nicht durch Fakten belegbar, die gewählte
Sprache als unangemessen und tendenziös.
10. Kann die Bundesregierung die Aussagen der Pressesprecherin der
Firma H. & K. (Oberndorf), A.B., und der Zeitschrift „Wehrtechnik"
(Heft 1/1990) bestätigen, wonach die „Nacherprobung des G11
abgeschlossen" sei, die Verträge im Frühjahr 1990 unterzeichnungsreif seien und das G11 kurz vor der Einführung bei der
Bundeswehr stehe?
Die Einleitung der Beschaffung des G 11 mit zugehöriger Munition ist im Haushalt 1990 EPL 14 veranschlagt.
11. Für welche speziellen Aufgaben sollen nach Informationen der
Bundesregierung Sonderversionen des G11 entwickelt werden?
Der Bundesregierung sind keine Entwicklungsvorhaben für Sonderversionen des Gewehres G 11 bekannt.
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12. Kann die Bundesregierung Informationen von „Jane's Infantry
Weapons" (Jahrbuch 1989/90, S. 33) bestätigen, wonach die hülsenlose G i l-Munition die Möglichkeit der Entwicklung eines entsprechend leichteren Maschinengewehrs eröffnet und dieses entsprechend der Vorgaben der NATO-internen „Independent European
Programm Group" bereits von der Firma H. & K. (Oberndorf) entwickelt wird?
Es wird untersucht, innerhalb welcher Parameter ein leichtes
Maschinengewehr auf der Basis hülsenloser Munition realisierbar
ist.
13. Kann die Bundesregierung Informationen von „Jane's Infantry
Weapons" (Jahrbuch 1989/90, S. 33) bestätigen, wonach die
Indienststellung dieses leichten Maschinengewehrs mit hülsenloser
Munition bei der Bundeswehr und/oder anderen Truppen von
NATO-Mitgliedsländern bis zum Jahr 2000 vollzogen werden soll?
Die Bundesregierung kann das nicht bestätigen.
14. Sind der Bundesregierung Pläne der Bundeswehr bekannt, vergleichbar der „Waffenfamilie" des G3, die Entwicklung einer solchen „Waffenfamilie", ausgehend vom G11, in Auftrag zu geben?
Nein.
15. Zu welchem Zeitpunkt und bei welcher Einheit soll das G11 erstmals bei der Bundeswehr in Dienst gestellt werden?
Falls das G 11 eingeführt wird — siehe Antwort zu Frage 10 —
würden die Kampftruppen als erste mit dem Gewehr G 11 ausgerüstet werden.
16. In welcher Stückzahl soll das G l l für die Bundeswehr in den Jahren
a) 1990,
b) 1991,
c) 1992,
d) 1993,
e) 1994,
f) 1995,
g) 1996,
h) 1997,
i) 1998,
j) 1999
angeschafft werden?
17. In welcher Stückzahl soll das G11 insgesamt für die Bundeswehr
angeschafft werden?
Der Gesamtbedarf an Gewehren G 11 ist von der Truppenstärke
der Bundeswehr abhängig. Bisherige Beschaffungsplanungen
orientierten sich an der Zahl der bis zum Jahr 2002 je Jahr aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit auszusondernden Gewehre G 3.
Konkrete Zahlen können daher noch nicht genannt werden.
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18. Wann soll das G3 bei der Bundeswehr endgültig außer Dienst
gestellt werden?
Voraussichtlich wird sich die Ablösung des Gewehres G 3 bis in
das nächste Jahrtausend hinein erstrecken.
19. Für welche Bundeswehreinheiten mit welchen speziellen Aufgaben
sollen Gewehre vom Typ G11 angeschafft werden?
Es gibt keine speziellen Einheiten und Aufgaben, für die das
Gewehr G 11 vorgesehen ist.
20. Hat die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr die Absicht, im
Falle einer Vereinigung der beiden deutschen Staaten auch Einheiten der dann ehemaligen NVA mit Gewehren vom Typ G11 auszurüsten?
Die Frage stellt sich gegenwärtig nicht.
21. Wann und in welcher Stückzahl ist die Anschaffung von Gewehren
vom Typ G11 bei Bundespolizeien (BGS, BKA) geplant, und in
welchen Bereichen soll das G11 bei diesen Bundespolizeien zum
Einsatz kommen?
Solche Planungen bestehen gegenwärtig nicht.
III. Exporte, Koproduktionen und Lizenzvergaben für das GI l
in NATO- und Nicht-NATO-Länder
22. Zu welchen Ergebnissen führte nach Informationen der Bundesregierung die Prüfung der Möglichkeit einer Koproduktion der
Firma H. & K. (Oberndorf) mit der Firma NFT in Kongsberg/
Norwegen bei der Produktion des G11 („Wehrtechnik", Heft 1/
1990), und wann soll das G11 bei der norwegischen Armee eingeführt werden?
Ergebnisse von Firmengesprächen sind der Bundesregierung
nicht bekannt. Der Bundesregierung liegen bisher keine Informationen über Einführungsabsichten für das Gewehr G 11 in der
norwegischen Armee vor.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, analog zu der Produktion des
G3, „Hunderttausende" (,,Wehrtechnik", Heft 1/1990) von Gewehren vom Typ G11 bei der Firma NFT in Kongsberg herstellen zu
lassen?
Die Bundesregierung erwägt gegenwärtig nicht, G 11-Gewehre in
Norwegen oder bei einem anderen Bündnispartner herstellen zu
lassen.
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24. Kann die Bundesregierung die Informationen des Magazins „Der
Spiegel" (Heft 31/1987) bestätigen, wonach die „Streitkräfte Norwegens, Dänemarks, der Niederlande, Großbritanniens, Portugals
und Frankreichs" das G 11 bei ihren Armeen einführen wollen?
Die Bundesregierung kann Beschaffungsabsichten der genannten
und anderer Länder nicht bestätigen.
25. Ist es die erklärte Absicht der Bundesregierung, das G11 zum
Standardgewehr der NATO für die kommenden Jahrzehnte zu
machen?
Die Bundesregierung fördert aus grundsätzlichen Erwägungen
Bemühungen um Standardisierung im Bündnis.
26. Kann die Bundesregierung erläutern, wohin die Einnahmen aus
dem zwischen der „Gesellschaft für Hülsenlose Gewehrsysteme"
(GHGS) und dem US-Verteidigungsministerium geschlossenen
Lizenzabkommen über die hülsenlose Waffentechnologie vom Juni
1984 geflossen sind, und kann die Bundesregierung bestätigen oder
dementieren, daß diese Einnahmen dem Bundeshaushalt bzw. den
Firmen H. & K. bzw. D.N. zugeflossen sind? Kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das von der Zeitschrift „Wehrtechnik" (Heft 12/1984) genannte Finanzvolumen von 3,8 Millionen
Dollar bestätigen, und erstreckte sich das Lizenzabkommen zwischen der GHGS und dem US-Verteidigungsministerium auch auf
die US-eigene Herstellung der für das G11 von D.N. entwickelten
Munition?
Die USA haben durch das erwähnte Abkommen die Rechte an der
Technologie hülsenloser Munition erworben. Auf dieser Basis
haben sie ihre Advanced Combat Rifle-Version des Gewehres
G 11 mit entwickeln lassen. Zahlungen aufgrund dieses Abkommens sind bisher nur für US-Entwicklungsarbeiten und das
Bereitstellen von Material für Untersuchungen und Erprobungen
in den USA an die Entwicklerfirma geleistet worden. Rückflüsse
in den Bundeshaushalt sind frühestens ab Beginn der kommerziellen Nutzung der Rechte zu erwarten.
27. Welche Vergleichsergebnisse liegen der Bundesregierung zu den
im US-amerikanischen ACR-(„Advanced Combat Rifle")Programm
getesteten Waffen von H. & K. Inc., AAI, Colt und Steyr vor, und
welche Chancen sieht die Bundesregierung dementsprechend, daß
die von der H. & K. Inc. produzierte Waffe, die laut „Military
Technology" (Ausgabe 10/1989) eine fast identische Version des
deutschen G11 ist, das Sturmgewehr der neunziger Jahre für die
US-Army wird?
Der Bundesregierung liegen gegenwärtig noch keine Vergleichsergebnisse vor.
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28. Befürchtet die Bundesregierung, daß das G11 nach Einführung als
Standardwaffe bei der US-Army beispielsweise in mittelamerikanischen Konflikten zum Einsatz kommt, und ist die Bundesregierung
der Meinung, daß diese Situationen dann vergleichbar wären mit
der in der internationalen Presse geschilderten Tatsache, daß das
derzeitige Standardgewehr der US-Army M16 in El Salvador bei
der Erschießung von sechs Jesuiten-Padres im November 1989 oder
bei den Interventionen der USA in Grenada und Panama zum
Einsatz kam?
Die Bundesregierung hat weder Einfluß auf die Einführung eines
neuen Gewehres in den US-Streitkräften noch auf den Einsatz des
bei den US-Streitkräften eingeführten Gewehres.
29. Welche weiteren Staaten haben nach Informationen der Bundesregierung neben den USA ihr Interesse an einer G11-Lizenz bekundet, und wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in
Drucksache 11/6526 von ihr festgestellten Tatsache, wonach das
G11 und seine Munition „eine völlig neue Technologie" darstellt,
die „weltweit keinen Vorläufer hat", künftige Lizenzvergaben auf
die Waffen selbst beschränken, oder wird sie Lizenzen auch für die
Munition an andere Staaten vergeben und die Technologie der
neuen Munition proliferieren?
30. Wird die Bundesregierung künftige Lizenzvergaben, die sich auf
die neue Munition für das G11 erstrecken, auf die technische
Fertigung der Munition selbst beschränken oder wird sie diese
Lizenzen auch für die Herstellung des für diese Munition neuentwickelten HITP-Treibmittels erteilen?
31. Erwägt die Bundesregierung, analog der Praxis beim G3 der Firma
H. & K. (Oberndorf), G11-Lizenzen an die Türkei, Saudi-Arabien
oder den Iran zu vergeben, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei diesen Ländern um Spannungsgebiete im Sinne
des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) handelt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Lizenerwerbsanträge. Sie wird selbst keine Lizenzen vergeben. Genehmigungen
von Anträgen für den Export von Konstruktions- und Fertigungsunterlagen im Zusammenhang mit einer Lizenzvergabe der Herstellerfirma wird sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und
der politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Einzelfall
prüfen und ggf. erteilen. •
32. Wird die Bundesregierung künftige Lizenzvergaben in enger
Absprache mit der Firma H. & K (Oberndorf) tätigen, oder wird die
Bundesregierung, da sie gemäß den „Allgemeinen Bedingungen
für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen" (ABEI) im Besitz der
G11-Lizenz ist, diese Lizenzen ohne Absprache vergeben?
Die Bundesregierung hat aufgrund der Allgemeinen Bestimmungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI) ein nicht
ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht, das sie nur auf
Mitgliedstaaten der NATO und nur zum Zwecke der Verteidigung übertragen kann. Eine Lizenzvergabe — nur zwischen Firmen möglich — wäre damit nicht verbunden.
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33. K an n die Bundesregierung sagen, für welche NATO- und Nicht
NATO-Länder Ausfuhrgenehmigungen für das G11 grundsätzlich
erteilt werden können, und kann die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang Befürchtungen teilen oder zerstreuen, wonach mit
der zu erwartenden weltweiten Verbreitung des G11, an alog zu den
offensichtlichen Entwicklungen beim G3-Gewehr, auch wieder diktatorisch herrschende Regime und Staatsapparate in den Besitz
dieser von der Firma H. & K. (Obe rn dorf) entwickelten Kleinwaffe
kommen können?
Auf die Antworten zu Fragen 29 bis 31 wird verwiesen.
34. Kann die Bundesregierung die Befürchtung teilen oder zerstreuen,
wonach die Aussage im deutschsprachigen G11-Werbeprospekt
„Diese von der Waffe vorgegebene Streuung ist unabhängig vom
Schützen und seiner Ausbildung.", darauf deuten läßt, daß auch
weniger gut ausgebildete Soldaten, zum Beispiel Militäreinheiten
und Guerillabewegungen in Ländern der Dritten Welt, das G11
anwenden und einsetzen können?
Nein.
35. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß beim G11 „alle Werkstoffe" so gewählt sind, „daß sie gegen Korrosion, Verschleiß,
Empfindlichkeit gegen ABC-Kampfmittel und andere chemische
Substanzen beständig sind", und daß „Die glatte Oberfläche (...)
leichte Dekontaminierung" gestattet (zitiert nach dem deutschsprachigen G11-Werbeprospekt), und kann die Bundesregierung
erläutern, in welchem Land und bei welcher Firma die entsprechenden Tests mit ABC-Kampfmitteln durchgeführt wurden? Sind der
Bundesregierung in diesem Zusammenhang Planungen seitens des
Bundesministeriums der Verteidigung bekannt, wonach G11
Gewehre nach einem feindlichen Kampfeinsatz mit ABC-Waffen
eingesetzt werden sollen?
Für die Entwicklung und Erprobung des Gewehres G 11 wurden,
wie bei anderen Waffen auch, die Anforderungen eines künftigen
Gefechtsfeldes zugrunde gelegt.
IV. Finanzierung des G11
36. Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung der Stückpreis für das G11 veranschlagt?
Der Stückpreis hängt von der insgesamt zu beschaffenden Stückzahl ab, die noch nicht festliegt.
37. Welche finanziellen Aufwendungen sind nach Informationen der
Bundesregierung für die Serienfertigung des G11 veranschlagt, und
welche weiteren Kosten sind in den Jahren
a) 1990,
b) 1991,
c) 1992,
d) 1993,
e) 1994,
f) 1995,
g) 1996,
h) 1997,
i) 1998,
j) 1999
für das G11 zu erwarten?
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Für die Einleitung der Serienfertigung des Gewehres G 11 sind im
Haushalt 1990 30 Mio. DM bewilligt. Weitere 30 Mio. DM sind im
Finanzplan für 1991 vorgesehen.
38. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das G11 die teuerste
bundesdeutsche Kleinwaffe a ll er Zeiten ist und daß das G11 aufgrund der Kosten von über 140 Millionen DM für die Entwicklung,
die Vorserie und Serienvorbereitung sowie aufgrund der weiteren
zu erwartenden Kosten z. B. für die Anschaffung der Waffe weltweit
das teuerste Gewehr aller Zeiten ist?
Nein.
39. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die
Grundsätze einer freien und sozialen Marktwirtschaft mit der hundertprozentigen Finanzierung der Entwicklungskosten für das G11
durch den Bund aufgehoben worden sind?
Mit der Entwicklung erbringt der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber geforderte spezifizierte Leistung gegen Entgelt. Marktwirtschaftliche Grundsätze werden hierdurch nicht verletzt.
40. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß angesichts der globalen Abrüstungsbestrebungen alle früheren und weiteren finanziellen Zuwendungen für die Forschung, Entwicklung
und Serienfertigung des G11 sinnvoller und weitblickender für
Vorschläge zur und Realisierung von Rüstungskonversion bei der
Firma H. & K. (Oberndorf) eingesetzt wären?
Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht.
V. Weltweite Abrüstung und Konsequenzen für das G11
41. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß das
G11 ein „Relikt aus der Zeit des Kalten Krieges" darstellt?
Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht.
42. Sieht die Bundesregierung weiterhin den Bedarf und die Notwendigkeit, mit Hilfe hoher Subventionen des Bundes für militärische
Forschung und Entwicklung einen „Innovationsvor sprung von
mindestens acht Jahren" (zitiert nach „Schwarzwälder Bote" vom
11./12. Juni 1988) im Bereich der Kleinfeuerwaffen aufrechtzu
erhalten?
Der Innovationsvorsprung ist mit der erfolgreichen Entwicklung
erreicht. Subventionen für seine Aufrechterhaltung sind weder
erforderlich noch beabsichtigt.
43. Kann die Bundesregierung die potentiellen Feinde der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO nennen, gegen die das G 11
zum Einsatz kommen soll?
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44. Zieht die Bundesregierung dabei auch einen Einsatz des G11 im
Verteidigungsfall gegen Soldaten der NVA in Erwägung, oder
plant die Bundesregierung den Einsatz von G11-Gewehren auch
durch dann ehemalige NVA-Soldaten gegen neu hinzukommende
Feinde nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten?
Die militärische Sicherheitsvorsorge der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der NATO ist darauf gerichtet, eine hinreichende
Verteidigungsfähigkeit gegen jede Art der Aggression von außen
zu gewährleisten.
45. Wie beurteilt die Bundesregierung die vielfach geäußerte Ansicht,
daß das G11 angesichts der Abrüstungsentwicklungen im Bereich
der Warschauer Vertrags-Organisation (WVO) militärisch sinnlos,
finanziell untragbar und friedenspolitisch schädlich ist?
46. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die für die Gll-Vorserie
und Serienvorbereitung für 1990 bis 1993 veranschlagte Summe
von 60 Millionen DM der Firma H. & K. (Oberndorf) für Konversionsprojekte zur Verfügung gestellt werden sollte, oder hat die
Bundesregierung die Absicht, aufgrund der Veränderungen in den
internationalen Beziehungen die Auswirkungen von zu erwartender Abrüstung für bestimmte, von Militär und Rüstungsindustrie
abhängige Regionen (so z. B. Obe rn dorf) dadurch abzufangen, daß
an Konversionsprogrammen und neuer regionaler Strukturpolitik
gearbeitet wird und dafür Mittel zur Verfügung gestellt werden?
Die Bundesregierung wird Abrüstungsbemühungen sorgfältig
beobachten, nach Kräften unterstützen und dem erzielbaren, bzw.
erzielten Fortschritt entsprechend und im Einklang mit den Bündnispartnern reagieren.