Deutscher Bundestag Drucksache 11/6920 (1990) — Kleine Anfrage: Neuartige Gewehrsysteme und hülsenlose Munition (G 11)
Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/6920
11.04.90
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN
Entwicklung und Einsatz neuartiger Gewehrsysteme und hülsenloser Munition
(G11)
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Wirkung des G11
1. Kann die Bundesregierung die Aussage in der Tageszeitung
„Schwarzwälder Bote" vom 14. Mai 1982 bestätigen, wonach
das G11 der Firma H. & K. (Oberndorf) als „bedeutendste Entwicklung auf dem Gebiet der Handfeuerwaffen seit mehr als
140 Jahren" bezeichnet wird, und treffen weitere Informationen des Magazins „Der Spiegel" (Heft 31/1987) und Aussagen
aus der Firmenwerbung der Firma H. & K. zu, wonach das G11
„das leichteste, kürzeste, einfachste und am wenigsten empfindliche aller automatischen Gewehre" ist?
2. Im deutschsprachigen G 11-Werbeprospekt findet sich die
Aussage: „Auswirkungen von Kampfhandlungen zeigen, daß
mit herkömmlichen Handfeuerwaffen nur geringe Trefferquoten erzielt werden." Kann die Bundesregierung diese Aussage, die von grundsätzlicher wehrtechnischer Bedeutung ist,
bestätigen? Wenn ja, kann die Bundesregierung genaue Zahlen vorlegen, welche Trefferquoten bei Menschen mit herkömmlichen Waffen erzielt werden?
3. Die Tageszeitung „Schwarzwälder Bote" schreibt in ihrer Ausgabe vom 14. Mai 1982, daß beim G11- „Drei-Schuß-Feuerstoß
mit definierter Streuung (...) mindestens ein Geschoß sein Ziel
trifft". Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung, und trifft
demnach die Aussage des deutschsprachigen G11-Werbeprospekts und der „Internationalen Wehrrevue" (Heft 3/1982) zu:
„Durch den Drei-Schuß-Feuerstoß mit definierter Streuung
wird trotz Ziel- und Vorhaltefehlern die Treffwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht und damit der Munitionsverbrauch gemindert?" Wenn ja, kann die Bundesregierung genaue Zahlen
vorlegen, welche „Treffwahrscheinlichkeit" bei Menschen mit
dem G11 erzielt wird?
4. Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des
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englischsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: ,;Only a
bullet that hits the target justifies the shot"?
5. Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des
deutschsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: „Die Wirkung auf Weichziele entspricht internationalen Abkommen.
Auch bei kurzen Entfernungen tritt im weichen Zielmedium
keine Geschoßzerlegung auf.", und kann die Bundesregierung die „internationalen Abkommen", die über die „Wirkung
auf Weichziele" durch Einwirkung von Gewehrpatronen oder
anderen Projektilen von Kleinwaffen bestehen, nennen?
6. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß mit dem o. a.
Begriff „Weichziele" Menschen gemeint sind oder bezieht
sich dieser Begriff auf andere Lebewesen und/oder andere
Objekte? Bleibt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei ihrer Darstellung (Drucksache 11/5399), wonach das
G11 nicht in Tierversuchen erprobt wird, und wenn nein, an
welchen Zielen wird das G11 erprobt?
7. Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des
deutschsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: „Die
Durchschlagsleistung bei harten Zielen ist so hoch, daß ein
Stahlhelm deutscher Fertigung (NATO-Teststandard) auf Entfernungen bis 600 m mit dem Weichkerngeschoß durchschlagen wird. " , und welche praktischen Vorteile erwartet sich die
Bundesregierung demgemäß beim Einsatz der G11-Gewehre
bei eventuellen Kampfhandlungen von Bundeswehr bzw.
NATO-Truppen?
8.TeiltdieBundesregierungdieimMagazin„Stern"(Heft
48/1983) zitierte Aussage des G11-Entwicklungschefs T. M.,
wonach der Hauptzweck des G11 darin bestehe, „jede Art von
Verwundungen bei Weichzielen" herbeizuführen, denn „ein
verwundeter Gegner bindet auf der Gegenseite immer mehr
Kräfte als ein toter" , und legt die Bundesregierung diese.
Aussage aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen
heraus der Beschaffung von G11-Gewehren für die Bundeswehr zugrunde?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
die Aussage der Londoner Tageszeitung „The Times" (zitiert
nach „Merian Schwarzwald", November 1989, S. 3), wonach
das G11 die „präziseste Tötungsmaschine der Welt" sei?
II. Hülsenlose Gewehrsysteme (G11 u. a.) bei Bundeswehr
und Bundespolizei
10. Kann die Bundesregierung die Aussagen der Pressesprecherin der Firma H. & K. (Oberndorf), A.B., und der Zeitschrift
„Wehrtechnik" (Heft 1/1990) bestätigen, wonach die „Nacherprobung des G11 abgeschlossen" sei, die Verträge im Frühjahr 1990 unterzeichnungsreif seien und das G11 kurz vor der
Einführung bei der Bundeswehr stehe?
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11. Für welche speziellen Aufgaben sollen nach Informationen
der Bundesregierung Sonderversionen des G11 entwickelt
werden?
12. Kann die Bundesregierung Informationen von „Jane's Infantry
Weapons" (Jahrbuch 1989/90, S. 33) bestätigen, wonach die
hülsenlose G 11-Munition die Möglichkeit der Entwicklung
eines entsprechend leichteren Maschinengewehrs eröffnet
und dieses entsprechend der Vorgaben der NATO-internen
„Independent European Programm Group" bereits von der
Firma H. & K. (Oberndorf) entwickelt wird?
13. Kann die Bundesregierung Informationen von „Jane's Infantry
Weapons" (Jahrbuch 1989/90, S. 33) bestätigen, wonach die
Indienststellung dieses leichten Maschinengewehrs mit hülsenloser Munition bei der Bundeswehr und/oder anderen
Truppen von NATO-Mitgliedsländern bis zum Jahr 2000 vollzogen werden soll?
14. Sind der Bundesregierung Pläne der Bundeswehr bekannt,
vergleichbar der „Waffenfamilie" des G3, die Entwicklung
einer solchen „Waffenfamilie", ausgehend vom G11, in Auftrag zu geben?
15. Zu welchem Zeitpunkt und bei welcher Einheit soll das G11
erstmals bei der Bundeswehr in Dienst gestellt werden?
16. In welcher Stückzahl soll das G11 für die Bundeswehr in den
Jahren
a) 1990,
b) 1991,
c) 1992,
d) 1993,
e) 1994,
f) 1995,
g) 1996,
h) 1997,
i) 1998,
j) 1999
angeschafft werden?
17. In welcher Stückzahl soll das G11 insgesamt für die Bundeswehr angeschafft werden?
18. Wann soll das G3 bei der Bundeswehr endgültig außer Dienst
gestellt werden?
19. Für welche Bundeswehreinheiten mit welchen speziellen Auf
gaben sollen Gewehre vom Typ G11 angeschafft werden?
20. Hat die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr die Absicht,
im Falle einer Vereinigung der beiden deutschen Staaten auch
Einheiten der dann ehemaligen NVA mit Gewehren vom Typ
G11 auszurüsten?
21. Wann und in welcher Stückzahl ist die Anschaffung von
Gewehren vom Typ G11 bei Bundespolizeien (BGS, BKA) geplant, und in welchen Bereichen soll das G11 bei diesen Bundespolizeien zum Einsatz kommen?
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III. Exporte, Koproduktionen und Lizenzvergaben für das G11
in NATO- und Nicht-NATO-Länder
22. Zu welchen Ergebnissen führte nach Informationen der Bundesregierung die Prüfung der Möglichkeit einer Koproduktion
der Firma H. & K. (Oberndorf) mit der Firma NFT in Kongsberg/Norwegen bei der Produktion des G11 ( „Wehrtechnik",
Heft 1/1990), und wann soll das G11 bei der norwegischen
Armee eingeführt werden?
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, analog zu der Produktion
des G3, „Hunderttausende" („Wehrtechnik", Heft 1/1990) von
Gewehren vom Typ G11 bei der Firma NFT in Kongsberg herstellen zu lassen?
24. Kann die Bundesregierung die Informationen des Magazins
„Der Spiegel" (Heft 31/1987) bestätigen, wonach die „Streitkräfte Norwegens, Dänemarks, der Niederlande, Großbritanniens, Portugals und Frankreichs" das G11 bei ihren Armeen
einführen wollen?
25. Ist es die erklärte Absicht der Bundesregierung, das G11 zum
Standardgewehr der NATO für die kommenden Jahrzehnte zu
machen?
26. Kann die Bundesregierung erläutern, wohin die Einnahmen
aus dem zwischen der „Gesellschaft für Hülsenlose Gewehrsysteme" (GHGS) und dem US-Verteidigungsministerium geschlossenen Lizenzabkommen über die hülsenlose Waffentechnologie vom Juni 1984 geflossen sind, und kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß diese Einnahmen dem Bundeshaushalt bzw. den Firmen H. & K. bzw. D.N.
zugeflossen sind? Kann die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang das von der Zeitschrift „Wehrtechnik" (Heft
12/1984) genannte Finanzvolumen von 3,8 Millionen Dollar
bestätigen, und' erstreckte sich das Lizenzabkommen zwischen der GHGS und dem US-Verteidigungsministerium auch
auf die US-eigene Herstellung der für das G11 von D.N.
entwickelten Munition?
27. Welche Vergleichsergebnisse liegen der Bundesregierung
zu den im US-amerikanischen ACR-( „Advanced Combat
Rifle")Programm getesteten Waffen von H. & K. Inc., AAI, Colt
und Steyr vor, und welche Chancen sieht die Bundesregierung
dementsprechend, daß die von der H. & K. Inc. produzierte
Waffe, die laut „Military Technology" (Ausgabe 10/1989) eine
fast identische Version des deutschen G11 ist, das Sturmgewehr der neunziger Jahre für die US-Army wird?
28. Befürchtet die Bundesregierung, daß das G11 nach Einführung als Standardwaffe bei der US-Army beispielsweise in
mittelamerikanischen Konflikten zum Einsatz kommt, und ist
die Bundesregierung der Meinung, daß diese Situationen
dann vergleichbar wären mit der in der internationalen Presse
geschilderten Tatsache, daß das derzeitige Standardgewehr
der US-Army M16 in El Salvador bei der Erschießung von
sechs Jesuiten-Padres im November 1989 oder bei den Interventionen der USA in Grenada und Panama zum Einsatz kam?
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29. Welche weiteren Staaten haben nach Informationen der Bundesregierung neben den USA ihr Interesse an einer G11
Lizenz bekundet, und wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in Drucksache 11/6526 von ihr festgestellten
Tatsache, wonach das G11 und seine Munition „eine völlig
neue Technologie" darstellt, die „weltweit keinen Vorläufer
hat", künftige Lizenzvergaben auf die Waffen selbst beschränken, oder wird sie Lizenzen auch für die Munition an andere
Staaten vergeben und die Technologie der neuen Munition
proliferieren?
30. Wird die Bundesregierung künftige Lizenzvergaben, die sich
auf die neue Munition für das G11 erstrecken, auf die technische Fertigung der Munition selbst beschränken oder wird
sie diese Lizenzen auch für die Herstellung des für diese
Munition neuentwickelten HITP-Treibmittels erteilen?
31. Erwägt die Bundesregierung, analog der Praxis beim G3 der
Firma H. & K. (Oberndorf), G11-Lizenzen an die Türkei, Saudi
Arabien oder den Iran zu vergeben, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei diesen Ländern um
Spannungsgebiete im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes
(KWKG) handelt?
32. Wird die Bundesregierung künftige Lizenzvergaben in enger
Absprache mit der Firma H. & K. (Oberndorf) tätigen, oder
wird die Bundesregierung, da sie gemäß den „Allgemeinen
Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen"
(ABEI) im Besitz der G11-Lizenz ist, diese Lizenzen ohne Absprache vergeben?
33. Kann die Bundesregierung sagen, für welche NATO- und
Nicht-NATO-Länder Ausfuhrgenehmigungen für das G11
grundsätzlich erteilt werden können, und kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Befürchtungen teilen
oder zerstreuen, wonach mit der zu erwartenden weltweiten
Verbreitung des G11, analog zu den offensichtlichen Entwicklungen beim G3-Gewehr, auch wieder diktatorisch herrschende Regime und Staatsapparate in den Besitz dieser von
der Firma H. & K. (Oberndorf) entwickelten Kleinwaffe kommen können?
34. Kann die Bundesregierung die Befürchtung teilen oder zerstreuen, wonach die Aussage im deutschsprachigen G11-Werbeprospekt „Diese von der Waffe vorgegebene Streuung ist
unabhängig vom Schützen und seiner Ausbildung." , darauf
deuten läßt, daß auch weniger gut ausgebildete Soldaten, zum
Beispiel Militäreinheiten und Guerillabewegungen in Ländern der Dritten Welt, das G11 anwenden und einsetzen
können?
35. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß beim G11 „alle
Werkstoffe" so gewählt sind, „daß sie gegen Korrosion, Verschleiß, Empfindlichkeit gegen ABC-Kampfmittel und andere
chemische Substanzen beständig sind" , und daß „Die glatte
Oberfläche (...) leichte Dekontaminierung" gestattet (zitiert
nach dem deutschsprachigen G11-Werbeprospekt), und kann
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die Bundesregierung erläutern, in welchem Land und bei
welcher Firma die entsprechenden Tests mit ABC-Kampfmitteln durchgeführt wurden? Sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Planungen seitens des Bundesministeriums der Verteidigung bekannt, wonach G11-Gewehre nach
einem feindlichen Kampfeinsatz mit ABC-Waffen eingesetzt
werden sollen?
IV. Finanzierung des G11
36. Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung der
Stückpreis für das G11 veranschlagt?
33. Welche finanziellen Aufwendungen sind nach Informationen
der Bundesregierung für die Serienfertigung des G11 veranschlagt, und welche weiteren Kosten sind in den Jahren
a) 1990,
b) 1991,
c) 1992,
d) 1993,
e) 1994,
f) 1995,
g) 1996,
h) 1997,
i) 1998,
j) 1999
für das G11 zu erwarten?
38. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das G11 die
teuerste bundesdeutsche Kleinwaffe aller Zeiten ist und daß
das G11 aufgrund der Kosten von über 140 Millionen DM für
die Entwicklung, die Vorserie und Serienvorbereitung sowie
aufgrund der weiteren zu erwartenden Kosten z. B. für die
Anschaffung der Waffe weltweit das teuerste Gewehr aller
Zeiten ist?
39. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß
die Grundsätze einer freien und sozialen Marktwirtschaft mit
der hundertprozentigen Finanzierung der Entwicklungskosten für das G11 durch den Bund aufgehoben worden sind?
40. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß
angesichts der globalen Abrüstungsbestrebungen alle früheren und weiteren finanziellen Zuwendungen für die Forschung, Entwicklung und Serienfertigung des G11 sinnvoller
und weitblickender für Vorschläge zur und Realisierung von
Rüstungskonversion bei der Firma H. & K. (Oberndorf) eingesetzt wären?
V. Weltweite Abrüstung und Konsequenzen für das G 11
41. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß
das G11 ein „Relikt aus der Zeit des Kalten Krieges" darstellt?
42. Sieht die Bundesregierung weiterhin den Bedarf und die Notwendigkeit, mit Hilfe hoher Subventionen des Bundes für militärische Forschung und Entwicklung einen „Innovationsvor-
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sprung von mindestens acht Jahren" (zitiert nach „Schwarzwälder Bote" vom 11./12. Juni 1988) im Bereich der Kleinfeuerwaffen aufrechtzuerhalten?
43. Kann die Bundesregierung die potentiellen Feinde der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO nennen, gegen die
das G11 zum Einsatz kommen soll?
44. Zieht die Bundesregierung dabei auch einen Einsatz des G11
im Verteidigungsfall gegen Soldaten der NVA in Erwägung,
oder plant die Bundesregierung den Einsatz von G11-Gewehren auch durch dann ehemalige NVA-Soldaten gegen neu
hinzukommende Feinde nach der Vereinigung der beiden
deutschen Staaten?
45. Wie beurteilt die Bundesregierung die vielfach geäußerte
Ansicht, daß das G11 angesichts der Abrüstungsentwicklungen im Bereich der Warschauer Vertrags-Organisation (WVO)
militärisch sinnlos, finanziell untragbar und friedenspolitisch
schädlich ist?
46. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die für die G11Vorserie und Serienvorbereitung für 1990 bis 1993 veranschlagte Summe von 60 Millionen DM der Firma H. & K.
(Oberndorf) für Konversionsprojekte zur Verfügung gestellt
werden sollte, oder hat die Bundesregierung die Absicht,
aufgrund der Veränderungen in den internationalen Beziehungen die Auswirkungen von zu erwartender Abrüstung für
bestimmte, von Militär und Rüstungsindustrie abhängige
Regionen (so z. B. Oberndorf) dadurch abzufangen, daß an
Konversionsprogrammen und neuer regionaler Strukturpolitik
gearbeitet wird und dafür Mittel zur Verfügung gestellt
werden?
Bonn, den 10. April 1990
Frau Vennegerts
Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion
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