Deutscher Bundestag Drucksache 10/1721 (1984) — Kleine Anfrage: Kleinwaffenexporte
Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/1721
05. 07. 84
Sachgebiet 740
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN
Kleinwaffenexporte
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Weltweite Verbreitung bundesdeutscher Kleinwaffen
1.1 Für wie viele und für welche Länder hat die Bundesregierung bisher die Ausfuhr von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren (Kriegswaffenliste Teil B I, 29 bzw. Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —
Teil I A, Nr. 0001) genehmigt?
1.2 Für wie viele und für welche Länder hat die Bundesregierung die Ausfuhr von Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen (Ausfuhrliste Teil I A, Nr. 0001) im Jahre 1983 genehmigt? Wie hoch war der Wert dieser Exporte?
1.3 Welche vitalen Interessen legt die Bundesregierung der Entscheidung über die Genehmigung von Exporten von Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehren zugrunde?
1.4 Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß
„Infanteriewaffen, wie das G 3-Gewehr ... bei einer Vielzahl von Kämpfen und Konflikten Verwendung" gefunden
haben (Stellungnahme der Stiftung Wissenschaft und Politik
zum Hea ring „Rüstung und Entwicklung" des Ausschusses
für wirtschaft liche Zusammenarbeit am 22. Februar 1984,
Protokoll S. 128)?
1.5 In welchen Ländern werden Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehre mit bundesdeutschen Lizenzen
gefertigt?
1.6 Hat die Bundesregierung Exportgenehmigungen für Konstruktionsunterlagen, Lizenzen und/oder Spezialmaschinen,
Ausrüstungen und Werkzeuge (Ausfuhrliste Teil I A, Nr.
0018) zur Herstellung des G 3-Gewehrs in Burma, Frankreich, Griechenland, im Iran, in Mexiko, Norwegen, Pakistan, auf den Philippinen, in Po rtugal, Saudi-Arabien,
Schweden, Thailand und der Türkei erteilt?
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1.7 Werden für die Produktion von Handfeuerwaffen und
Maschinenwaffen bzw. -gewehren im Ausland mit bundesdeutschen Lizenzen Teile, deren Export nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtig ist, aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert? Wenn ja, welche Länder sind davon betroffen?
1.8 Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die Produktion
von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren bzw. -waffen im Ausland mit bundesdeutschen Lizenzen nur den
Eigenbedarf der jeweiligen Streitkräfte befriedigt? Wenn
nein, warum nicht?
1.9 Werden Endverbleibsregelungen für den Export von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren bzw. -waffen aus
bundesdeutscher Lizenzproduktion im Ausland angewandt?
Wenn ja, seit wann?
1.10 Hat die Bundesregierung bei Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehren an deren Entwicklung sie finanziell beteiligt war oder ist,
a) Vorbehaltsrechte bezüglich der kommerziellen Nutzung
einschließlich der Lizenzproduktion im Ausland,
b) einen Teil der anfallenden Lizenzeinnahmen erstattet
bekommen?
1.11 Welche vitalen Interessen sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für die Produktion von Handfeuerwaffen und
Maschinengewehren bzw. -waffen im Ausland mit bundesdeutschen Lizenzen?
II. Einzelne Fälle von Kleinwaffenexporten
2.
Thailand
2.1 Trifft es zu, daß aus der Bundesrepublik Deutschland
Gewehre nach Thailand an das „Thai Corrections Department" geliefert wurden, die im Bangkoker Gefängnis „Bang
Khwang P ri son" zur Vollstreckung der Todesstrafe vorgesehen sind?
2.2 War diese Tatsache der Bundesregierung bekannt, als sie
die Ausfuhrgenehmigung für diese Gewehre erteilte?
2.3 Ist die Bundesregierung mit den GRÜNEN der Meinung,
daß zu einer internationalen Ächtung der Todesstrafe auch
gehört, die zur Vollstreckung der Todesstrafe vorgesehenen
Waffen oder Geräte nicht zu liefern?
3.
Irak-Iran
3.1 Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob
G 3-Gewehre aus bundesdeutscher Produktion oder Lizenzproduktion im Iran durch iranische Streitkräfte im Krieg
gegen den Irak eingesetzt werden?
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3.2 Ist der Bundesregierung bekannt, ob Gewehre aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus bundesdeutscher Lizenzproduktion im Iran zur Vollstreckung der Todesstrafe im Iran
eingesetzt wurden oder werden (vgl. Stellungnahme von
amnesty international zum Hearing „Rüstung und Entwicklung")?
3.3 Wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsachen?
4.
Libanon Saudi-Arabien
—
4.1 Welche Informationen hat die Bundesregierung von den
Regierungen Israels oder der USA über die Herkunft der
Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bundesdeutscher
Typen erhalten, die in PLO-Basen im Libanon von der israelischen Armee gefunden wurden?
4.2 Hat die Bundesregierung eine Bundesbehörde mit Ermittlungen über die Herkunft dieser Waffen beauftragt? Wenn
nein, warum nicht?
4.3 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4.4 Welche der im Libanon gefundenen Waffen bundesdeutscher Typen werden in Saudi-Arabien mit bundesdeutschen
Lizenzen produziert?
4.5 Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Verfahren
gegen die Firma Rheinmetall wegen möglicher illegaler
Exporte von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien und den
bei der PLO gefundenen Waffen?
4.6 Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die betroffenen bundesdeutschen Firmen, aus dieser Angelegenheit gezogen?
5.
Peru
-
5.1 Welche Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Fall der von peruanischen Behörden
beschlagnahmten 104 Kisten mit 515 Heckler & Koch
Gewehren (vgl. die Antwort von Staatssekretär von Würzen
auf die Frage des Abgeordneten Schwenninger vom
3. Februar 1984)?
6.
El Salvador
6.1 Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den
Einsatz von G 3-Gewehren in El Salvador durch die Streitkräfte und die Todesschwadrone vor?
6.2 Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von G 3
Gewehren in El Salvador aus außenpolitischen, entwicklungspolitischen, friedenspolitischen und humanitären Gesichtspunkten?
6.3 Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Fragen 6.1 und 6.2?
Drucksache 10/1721
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7.
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Chile
7.1 Wann wurde der Export von Maschinengewehren der Firma
Rheinmetall, von G 3-Gewehren der Firma Heckler & Koch
und von P 1-Pistolen der Firma Walther nach Chile genehmigt (vgl. Stellungnahme der Stiftung Wissenschaft und
Politik zum Hearing „Rüstung und Entwicklung", S. 140f.)?
8.
Namibia
8.1 Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Einsatz des G 3
Gewehres in Namibia durch südafrikanische Streitkräfte?
III. Einzelne Kleinwaffenhersteller
9.
Heckler & Koch
9.1 Hält es die Bundesregierung strukturpolitisch und regionalpolitisch für günstig, daß in der Stadt Oberndorf am Neckar
und in ihrem Umland die Herstellung von Kleinwaffen der
dominierende Wirtschaftszweig ist, und wenn nein, welche
Folgerungen kann sie daraus ziehen?
9.2 Ist die Bundesregierung mit den GRÜNEN der Auffassung,
daß nachstehende Meldung in der Zeitschrift DER SPIEGEL
26/1984, S. 23, einen Zusammenhang zwischen Spendenzahlungen der Firma Heckler & Koch an Parteien und Ausfuhrgenehmigungen für Waffen von Heckler & Koch nahelegt: „Irritiert fragte die Waffenschmiede Heckler & Koch
beim nordrhein-westfälischen FDP-Schatzmeister Gattermann an, ob man denn Spenden jetzt an Möllemann schikken müsse, um Ausfuhrgenehmigungen für Waffen zu erhalten; so jedenfalls erinnert sich Gattermanns Ex-Sekretärin
Gertrud Rech. "?
9.3 Welche Verbindungen bestehen zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft,
Grüner, und der Firma Heckler & Koch?
9.4 Soll der im Auftrag des Bundes entwickelte Gewehrtyp G 11
der Firma Heckler & Koch nach Ansicht der Bundesregierung eine ähnlich weite Verbreitung erhalten wie das G 3
Gewehr?
10.
Rheinmetall
10.1 Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über
die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn gegen die
Verantwortlichen der Firma Rheinmetall wegen Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Zahlungen der Firma
Rheinmetall an die Staatsbürgerliche Vereinigung in Köln?
10.2 Besteht ein Zusammenhang zwischen Zahlungen der Firma
Rheinmetall an Parteien und Ausfuhrgenehmigungen für
Waffen der Firma Rheinmetall, und wenn ja, welcher?
Bonn, den 5. Juli 1984
Schwenninger
Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion