Firearms

Reference / Paper · 2001

Der Einfluss internationaler Entwicklung auf die Arbeitsfelder der Polizei (ASPiBGS vol. 7, 2001), incl. Pieper on police firearms

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Volume 7 of Arbeiten zu Studium und Praxis im Bundesgrenzschutz (Lübeck, 2001). The HK PSG1 dive cites Gernot Pieper's chapter on current trends in police firearms (pp. 36–39) for German federal police use of the PSG1.

Author
Anke Borsdorff and Martin H. W. Möllers (eds.); Gernot Pieper
Year
2001
Type
Reference / Paper
Credit
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundesgrenzschutz, Lübeck, 2001. PDF from the VIFAPOL repository (edoc.vifapol.de).
  • bundesgrenzschutz
  • german police
  • police firearms
  • psg1
  • sniper rifles
  • german

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Der Einfluss internationaler Entwicklung auf die Arbeitsfelder der Polizei (ASPiBGS vol. 7, 2001), incl. Pieper on police firearms

Arbeiten zu Studium und Praxis im Bundesgrenzschutz Lübeck 2001 Anke Borsdorff / Martin H.W. Möllers (Hrsg.) Der Einfluss internationaler Entwicklung auf die Arbeitsfelder der Polizei - Polizeiliche Schusswaffenentwicklung (Pieper) - Befugnisse der Polizei (Kauer) - Anwendung 2. DV LuftBO durch Hubschrauberbesatzungen (Lischke) - Polygraf - Lügendetektor (Grasser) - Internationale Strafgerichtsbarkeit und Friedenssicherung (Möllers) - Höchstrichterliche Rechtsprechung im Völkerrecht (Möllers) - EXPO 2000 - Rechtliche Problemkreise für den BGS (Borsdorff / Lange) - Focus USA: Programs for Young People at Risk - dt. /engl. (Karioth) - Rezension: Creifelds Rechtswörterbuch (Möllers) - Rezension: Wappen und Flaggen der BRD (Möllers) - Rezension: Staatsorganisationsrecht (Möllers) Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich Bundesgrenzschutz 7 Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme Der Einfluss internationaler Entwicklung auf die Arbeitsfelder der Polizei [Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundesgrenzschutz]. Anke Borsdorff/ Martin H.W. Möllers (Hrsg.). – Lübeck; Brühl/Rheinland: Fachhochsch. des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl 2001 (Arbeiten zu Studium und Praxis im Bundesgrenzschutz; Bd. 7) ISBN 3-930732-68-8 Gesamtherstellung und Bestelladressse: Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Willy-Brandt-Str. 1 50321 Brühl bei Köln ISSN 1432-6353 ISBN 3-930732-68-8 Anke Borsdorff / Martin H.W. Möllers (Hrsg.) Der Einfluss internationaler Entwicklung auf die Arbeitsfelder der Polizei Lübeck 2001 Arbeiten zu Studium und Praxis im Bundesgrenzschutz (ASPiBGS) Herausgeber: Fachbereich Bundesgrenzschutz der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Redaktion dieses Heftes: Prof. Dr. Martin H.W. Möllers Band 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort (Anke Borsdorff) 10 Gernot Pieper Analyse der derzeitigen Entwicklungstendenzen von polizeilichen Schusswaffen 12 1 Entwicklung polizeilicher Faustfeuerwaffen in der Bundesrepublik 1.1 Polizeipistolen der Nachkriegszeit 1.2 Polizeiliche Faustfeuerwaffen bis 1975 1.3 Polizeiliche Faustfeuerwaffen der ‘Pflichtenheftgeneration’ 1.4 Nutzungserfahrungen 2 Neu definierte Anforderungen an Polizeipistolen 2.1 Wesentliche Änderungen der TR Pistolen 2.2 Wesentliche Änderungen der Erprobungsrichtlinie 2.3 Der Revolver - eine Alternative zur Pistole? 3 Polizeipistolen der neuen Generation 3.1 Allgemeine Entwicklungen 3.2 Die Selbstladepistole Heckler & Koch P 10 3.3 Die Selbstladepistole Walther P 99 3.4 Weitere Neu- und Weiterentwicklungen von Polizeipistolen 4 Exkurs - Maschinenpistolen und Präzisionsgewehre im Dienst deutscher Polizeien 4.1 Maschinenpistolen 4.2 Präzisionsgewehre 5 Entwicklungstendenzen polizeilicher Schusswaffenmunition 6 Schlussbemerkungen Werner Kauer Befugnisse der Polizei 1 Einleitung 2 Rechtsgüter des Einzelnen und des Staates 3 Eingriffscharakter und verfassungsrechtliche Bindung 4 Handlungsformen der Polizei 4.1 Präventive Maßnahmen 4.2 Repressive Maßnahmen 5 Aufgaben und Befugnisse 5.1 Aufgaben 5.2 Befugnisse 6 Besondere Befugnisübertragung 6.1 Eilzuständigkeit 6.2 Amtshilfe / Organleihe 6.3 Vereinbarung 7 System der Befugnisnormen 12 13 13 15 16 20 21 21 23 25 27 27 29 31 32 33 33 36 41 42 47 47 47 48 48 49 49 50 50 50 51 52 52 52 52 53 7.1 Spezialgesetzliche Befugnisse 7.2 Befugnisse aus der Generalklausel von Spezialgesetzen 7.3 Standardbefugnisse des allgemeinen Polizeirechts 7.4 Generalklausel des allgemeinen Polizeirechts 8 Aufbau von Befugnisnormen 9 Abgrenzung der Befugnisse nach Grundrechtseingriffen 9.1 Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung 9.2 Eingriffe in das Eigentum 9.3 Freiheitsbeschränkende und -entziehende Eingriffe 10 Befugnisse des Bundesgrenzschutz 10.1 Bundesgrenzschutzgesetz 10.2 Strafprozessordnung / Ordnungswidrigkeitenrecht 10.3 Spezialgesetzliche Befugnisse 11 Zusammenfassung Thomas Lischke Rechtliche Aspekte bei der Anwendung der 2. Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät durch Luftfahrzeugbesatzungen (Hubschrauberbesatzungen) 1 Einleitung 2 Begriffe /Definitionen 2.1 Flugzeit (§ 2 I 2. DV LuftBO) 2.2 Flugdienstzeit (§ 3 I 2. DV LuftBO) 2.3 Beförderungszeit (Dead-Head-Zeit) (§ 4 2. DV LuftBO) 2.4 Bereitschaftszeit (§ 5 I 2. DV LuftBO) 2.5 Ruhezeit (§ 6 2. DV LuftBO) 2.6 Neutralzeit 2.7 Einsatzort (§ 9 IV S. 1 2. DV LuftBO) 2.8 Besatzungsmitglieder / Flugbesatzung (§§ 41 ff. LuftBO) 3 Die Anwendung der 2. Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät durch Luftfahrzeugbesatzungen (Hubschrauberbesatzungen) 3.1 Rechtliche Aspekte 3.2 Hubschraubereinsatz im Luftfahrunternehmen 3.3 Hubschraubereinsatz im Schulungsbetrieb 3.4 Hubschraubereinsatz im Polizeidienst / BGS 3.5 Hubschraubereinsatz im Rettungsdienst 4 Schlussbemerkungen Michael Grasser Der Polygraf - Entwicklung, bisherige Anwendung, rechtliche Zulässigkeit und zukünftige Möglichkeiten 1 Einführung 2 Geschichte des Polygrafen 6 (ASPiBGS, Bd. 7) 53 53 53 53 54 54 54 54 54 55 55 60 68 74 77 77 77 79 79 79 79 79 80 80 80 80 80 80 81 84 85 88 91 92 92 92 92 Inhaltsverzeichnis 3 Funktion des Polygrafen (Vielschreiber) 4 Rechtslage hinsichtlich des Einsatz des Polygrafen 4.1 Urteil des Bundesgerichtshof vom 16.02.1954 4.2 Lernen 4.3 Beschluss des Bundesgerichtshof vom 14.10.1998 4.4 Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17.12.1998 5 Testarten 5.1 Das Verfahren des Kontrollfragentests 5.2 Gründe, die für den Kontrollfragentest sprechen 5.3 Gründe, die gegen den Kontrollfragentest sprechen 5.4 Der Tatwissentest Martin H.W. Möllers Die Entwicklung einer effektiven internationalen Strafgerichtsbarkeit als Instrument zur Friedenssicherung 1 Vorgeschichte zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs seit dem Ersten Weltkrieg 1.1 Der Entwurf eines Status zur Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs 1.2 Die Errichtung internationaler Militärtribunale nach der Haager Landkriegsordnung 2 Die Entwicklung eines internationalen Strafrechts bei den Vereinten Nationen 3 Die Organisation der beiden UN-Gerichte auf der Grundlage des Kap. VII der UN-Charta 1993 bzw. 1994 3.1 Die Überstellung und Durchbeförderung von Kriegsverbrechern in Deutschland 3.2 Von ad-hoc-Gerichten zum ständigen Gerichtshof 4 Beiträge zur Entwicklung einer effektiven internationalen Strafgerichtsbarkeit 4.1 Die formalen Prämissen des vorliegenden Buches 4.2 Kurzdarstellung des Inhalts des vorliegenden Buches 4.3 Abschließende Beurteilung 94 95 95 95 95 96 96 96 98 103 107 109 109 109 110 110 111 112 113 114 121 121 122 125 Martin H.W. Möllers Die Bedeutung des Völkerrechts und seiner höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Polizei 127 127 1 Definition und Funktion des Völkerrechts 1.1 Völkerrechtssubjekte 1.2 Rechtsquellen 1.3 Regelungsbereiche 1.4 Übernahme des Völkerrechts in die deutsche Rechtsordnung 2 Die Bedeutung des Völkerrechts für die Aufgaben der Polizei 3 Höchstrichterliche Rechtsprechung im Völkerrecht 3.1 Die formalen Prämissen des vorliegenden Buches 127 127 128 131 131 132 132 133 7 3.2 Kurzdarstellung des Inhalts des vorliegenden Buches 3.3 Abschließende Beurteilung Anke Borsdorff / Carsten Lange Die EXPO 2000 - Rechtliche Problemkreise für den Bundesgrenzschutz 1 Die Veranstaltung Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover 2 Darstellung der Besucherzahlen und Verkehrsströme 3 Auswirkungen für den Bundesgrenzschutz 4 Abgrenzungsproblematik zwischen Bund und Land 4.1 Ausgangssituation 4.2 Verbot der Mischverwaltung 4.3 Der BGS als Sonderpolizei des Bundes 5 Zuständigkeiten für den BGS 5.1 Bahnpolizeiliche Aufgaben 5.2 Grenzpolizeiliche Aufgaben 5.3 Luftsicherheitsaufgaben 5.4 Zuständigkeit bei Großlagen 5.5 Eilzuständigkeiten 6 Ausgewählte Problemkreise 6.1 Bevorrechtigte Personen 6.2 Private Sicherheitsdienste 6.3 Versammlungen 6.4 Hausrecht 7 Fazit Detlef Karioth Focus USA: Programs for Young People at Risk 1 Einführung 2 Historische Entwicklung der Kriminalprävention in den USA 3 Überblick 4 Spezielle Präventionsprogramme für gefährdete Jugendliche 4.1 Auswertung des Children at Risk Programmes: Ergebnisse ein Jahr nach Beendigung des Programmes 4.2 Auswertung von Gewaltpräventionsprogrammen an Mittelschulen 5 Übertragbarkeit auf die Bundesrepublik Deutschland 5.1 Allgemeine Aspekte 5.2 Politische Situation 5.3 Rechtliche Situation 5.4 Verantwortlichkeiten der Verwaltungsbehörden 5.5 Evaluation 5.6 Schlußbetrachtung 8 (ASPiBGS, Bd. 7) 134 134 136 136 136 136 138 138 138 139 140 140 141 147 149 152 152 153 153 155 156 157 157 160 160 160 160 161 162 162 169 172 172 172 172 173 173 173 Inhaltsverzeichnis Detlef Karioth Focus USA: Programs for Young People at Risk 1 Introduction 2 History of Crime Prevention in USA 3 General Overview 4 Special programs for youth at risk 4.1 Evaluation of the Children at Risk Program: Results 1 Year After the End of the Program 4.2 Evaluation of Violence Prevention Programs in Middle Schools 5 Transfer to the Federal Republic of Germany 5.1 General aspects 5.2 Political Situation 5.3 Legal situation 5.4 Adminstrative responsibilities 5.5 Evaluation 5.6 Conclusion 6 A comprehensive list of World Wide Web (WWW) Sites about Research & Evaluation, Crime Prevention & Juvenile Justice 6.1 Research and Evaluation 6.2 Crime Prevention 6.3 Juvenile Justice 175 175 175 175 176 176 177 183 185 185 185 185 186 186 186 187 187 188 189 Martin H.W. Möllers Rezension: Carl Creifelds (Begr.) / Hans Kauffmann (Hrsg.): Rechtswörterbuch 190 Martin H.W. Möllers Rezension: Birgit Laitenberger / Maria Bassier: Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Allgemeine Einführung in die Staatssymbolik einschließlich Hymnen, Feier- und Gedenktage 193 Martin H.W. Möllers Rezension: Jörn Ipsen: Repetitorium Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) Literaturverzeichnis / References Verzeichnis der bisher erschienenen Bände der ASPiBGS 190 193 196 196 199 211 9 Jeder mag gern in seinem Gebiete fortschreiten und bei der Verwandtschaft der Probleme ist Fortschritt und Entwicklung des einen auch ein Gewinn für den anderen (J.W. v. Goethe) Vorwort Der Einfluss internationaler Entwicklung auf die Arbeitsfelder der Polizei soll Thema dieses Heftes der ASPiBGS sein, womit zugleich hervorgehoben werden soll, von welcher Bedeutung die gegenseitige Kenntnis der internationalen Entwicklungen sowie deren Grundlagen für die Arbeit der Polizei ist. Angesichts des nicht nur europäischen Integrationsprozesses, sondern auch des immer deutlicher werdenden Erfordernisses der internationalen Annäherung von polizeilicher Zusammenarbeit insbesondere zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität, aber auch zur Lösung von ähnlichen oder übergreifenden präventivpolizeilichen Lagen, zeigt sich, dass das Kennen und Wissen von internationalen Entwicklungen hierfür unentbehrlich ist. Aber auch die Grundvoraussetzungen und Grundlagen einer jeden Entwicklung sind für das Verständnis und die Umsetzung im polizeilichen Handeln von besonderer Wichtigkeit. Diesem Anspruch gerecht zu werden, hat dieses Heft Inhalte aufgenommen, wie die Entwicklung einer effektiven internationalen Strafgerichtsbarkeit als Instrument zur Friedenssicherung und die Darstellung von Präventionsprogrammen zur Kriminalprävention für gefährdete Jugendliche in den USA „Programs for Young People at Risk“. Letzterer Beitrag wird der Gewichtung und Bedeutung des gegenseitigen internationalen Einflusses gemäß sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgedruckt. Damit soll zugleich darauf hingewiesen werden, dass die ASPiBGS längst nicht nur in den Grenzen des Zuständigkeitsbereiches des Bundesgrenzschutzes gelesen wird, sondern bereits Aufnahme auch im internationalen Bereich gefunden hat. Daher hat dieser Band ebenso grundsätzliche Problemkreise aufgenommen, die auch im internationalen Vergleich auf Interesse stoßen werden und als Diskussionsgrundlage einer gegenseitigen Rechtsgestaltung dienen könnten, wie Entwicklungstendenzen von polizeilichen Schusswaffen und Munition, Befugnisse der Polizei, die Zulässigkeit des Polygrafen, sowie die Flugzeitenregelung für Hubschrauberbesatzungen insbesondere im polizeilichen Einsatz und im Rettungsdienst. Abschließend werden die rechtlichen Problemfelder des EXPO 2000 Einsatzes des Bundesgrenzschutzes dargestellt, als Grundlage sowohl für die Zusammenarbeit mit der Landespolizei als auch für das internationale Zusammentreffen der unterschiedlichen Polizeien und Sicherheitskräfte anlässlich dieser Großveranstaltung. In einer Zeit der durch immer neuere und technische Entwicklungen verkürzten Entfernungen, durch den Fortschritt ständiger in schnelleren Abschnitten geprägten Neuentwicklungen müssen die Arbeitsfelder der Polizei sich internationalen Einflüssen 10 (ASPiBGS, Bd. 7) öffnen und dürfen sich derer nicht dadurch entziehen, dass sie sich lediglich in ihr eigenen Gebieten zurückziehen. Der neue Band der ASPiBGS hat mit mehr als 200 Seiten Text schließlich einen stattlichen Umfang erreicht. Dies hätte nicht geschehen können, wenn sich nicht die Autoren auch diesmal wieder bereit erklärt hätten, ihre Beiträge unentgeltlich zur Verfügung zu stellen - eine Geste, die für eine kostenlos zu beziehende Publikationsreihe Voraussetzung ist. Allen bisherigen Autoren sei daher hierfür gedankt. Die Herausgeber möchten an dieser Stelle daher nochmals darauf hinweisen, dass Gastbeiträge für die folgenden Bände ausdrücklich erwünscht sind. Lübeck, im Oktober 2000 Prof. Dr. Anke Borsdorff Prof. Dr. Martin H.W. Möllers Anschrift der Redaktion für Gastbeiträge (bitte als Druck und auf Diskette!): Prof. Dr. Martin H.W. Möllers FHB/BGS Ratzeburger Landstraße 4 23562 Lübeck E-Mail: [email protected] (Betreff: ASPiBGS) 11 Gernot Pieper* Analyse der derzeitigen Entwicklungstendenzen von polizeilichen Schusswaffen1 Für den deutschen Bürger ist die Schusswaffe eines Polizisten eigentlich nichts besonderes. Die Polizisten in der Bundesrepublik führen seit ihrem Bestehen Schusswaffen. Ihre Vorgänger im Dritten Reich, die der Weimarer Republik und auch die in der ehemaligen DDR taten es auch. So betrachtet gehören die Polizeiwaffen zum Bild des Polizisten. Dieses Bild wird insb. durch die Filmbranche verstärkt. Die dort in Hauptrollen dargestellten Polizisten führen Pistolen und Revolver unterschiedlicher Bauart und setzen diese Waffen auch ein. Auf die Bauart der Waffe kommt es dabei selten an, Hauptsache, der Kommissar kann mit der Waffe in der Hand den Täter stellen und ihn „der gerechten Strafe” zuführen. Nicht selten ist es eine Todesstrafe, welche aber im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen ist. Für den Polizisten selbst stellt die Schusswaffe, insb. die, die er im täglichen Dienst führt, etwas anderes dar. Nach der Definition aus der PDV 100 sind Schusswaffen der Polizei Einsatzmittel des unmittelbaren Zwanges, die dienstlich zur Verfügung gestellt werden, in speziellen Vorschriften eingegangen und dort näher beschrieben sind. I.W. sind zu den Schusswaffen der Polizei, die somit auch als Dienstwaffen bezeichnet werden, Pistolen, Revolver, Maschinenpistolen, Gewehre und Maschinengewehre zu zählen. In einigen Staaten können sogar Geschütze und Maschinenkanonen hinzugefügt werden. Als Einsatzmittel des unmittelbaren Zwanges dient die Schusswaffe der Durchsetzung von polizeilichen Maßnahmen. Dies können Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung sein. Jedoch muss die Dienstwaffe aber auch als ein Mittel der Notwehr oder Nothilfe betrachtet werden, wenn auch nur zweitrangig. Das Einsatzspektrum dieser Waffen ist vielfältig. Betrachtet man den Aspekt der Einsatzentfernung, so erhält man Ziel-entfernungen von wenigen Zentimetern, zum Beispiel beim Einsatz der Schusswaffe gg. ein tödlich verletztes Tier, bis hin zu mehreren Hundert Metern, bspw. bei Geiselnahmen bzw. Flugzeugentführungen auf Flughäfen. Im letzteren Fall ist der Einsatz denkbar zur Abwehr der Lebensgefahr der bedrohten Geisel durch einen finalen Rettungsschuss gg. den Geiselnehmer. Betrachtet man mögliche Ziele nach ihrer Beschaffenheit, so kann der Polizist seine Waffe gg. weiche oder gg. harte Ziele einsetzen. Auch sind die Bedingungen, unter denen die Polizisten ihre Schusswaffen einsetzen können müssen, sehr unterschiedlich. Die Waffe muss einsetzbar sein, auch wenn der Polizeibeamte gerade schwimmend ein Kind gerettet hat. Sie muss bei sommerlichen * PKA Dipl.-Ing. Gernot Pieper war Student des 54. SJ der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundesgrenzschutz in Lübeck. 1 Anm. der Herausgeber: Die nachfolgende Abhandlung beruht im Wesentlichen auf einer vom Verfasser angefertigten Hausarbeit, die an der FHB im Rahmen der Leistungsnachweise erbracht werden muss. Entwicklung polizeilicher Faustfeuerwaffen in der Bundesrepublik Temperaturen um die 40 °C genauso sicher funktionieren wie bei -30°C. So lassen sich noch weitere objektive Anforderungen an Schusswaffen aufzählen. Wichtig sind aber noch die Anforderungen, die der Polizeibeamte selbst an die Waffe stellt, denn er ist es, der die Waffe trägt und einsetzt. Solche Anforderungen sind die leichte Bedienbarkeit, geringes Gewicht, eine gute Handhabung. Diesen lassen durchaus noch weitere Anforderungen hinzufügen oder die bereits aufgezählten noch weiter unterteilen. Betrachtet man nun die technische Entwicklung von polizeilich eingesetzten Schusswaffen geschichtlich, so stellt man am Anfang eine große Parität zu den Waffen des Militärs fest. Beim Militär wurden von Anfang an stets hohe Anforderungen an die Schusswaffen gestellt. Und diese wurden obendrein in großen Stückzahlen gefertigt und ausgeliefert. So ist es sogar in der heutigen Zeit noch typisch, dass Militärwaffen ohne weiteres in den Polizeidienst übernommen werden. Bestes Beispiel ist hierfür Russland. Die dort bekannten Waffen, die Pistole „Makarow” und die „Kalaschnikow” als Sturmgewehr, werden sowohl in den Streitkräften als auch in den Polizeieinheiten eingesetzt. In Deutschland wurde aber bereits vor dem zweiten Weltkrieg eine Pistole speziell für den polizeilichen Einsatz entwickelt. Dies war die heute z.T. noch produzierte Pistole Walther PP und ihre Kurzversion Walter PPK. Dieser Trend, den Polizeieinheiten speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schusswaffen zur Verfügung zu stellen, ist heute nicht nur in Deutschland zu verzeichnen. Es ist in den modernen Industriestaaten eigentlich zur Regel geworden. Außerdem ist es die Pflicht eines Staates seinen Bürgern gegenüber, nicht nur eine Polizei zu führen, sondern auch diese bestmöglich auszustatten. Mit dieser Arbeit soll hauptsächlich die derzeitige Entwicklung von polizeilichen Faustfeuerwaffen in Deutschland untersucht werden. Dazu ist es notwendig, die derzeit in der Nutzung befindlichen Pistolen zu untersuchen. Es ist darüber hinaus wichtig, über Kenntnisse zu verfügen, aus welcher Entwicklung diese Pistolen hervorgegangen sind. Nur so lassen sich Pistolen, die künftig bei den Polizeien verwendet werden könnten, als Ergebnis einer Jahrzehnte langen Entwicklung betrachten. Darüber hinaus wird in kurzer Form auf Maschinenpistolen und Präzisionsgewehre, die im Dienst deutscher Polizeien geführt werden, eingegangen. Im Ergebnis soll dann eine begründete Entwicklungstendenz von polizeilichen Schusswaffen erkennbar sein. 1 Entwicklung polizeilicher Faustfeuerwaffen in der Bundesrepublik 1.1 Polizeipistolen der Nachkriegszeit Mit dem Aufbau der neuen Staatsorgane und der neuen Verwaltung war naturgemäß auch die Frage nach der Ausrüstung der Polizei mit Schusswaffen verbunden. Pistolen, Revolver, Maschinenpistolen usw. waren in den Arsenalen der Siegermächte vorhanden. Dies waren u.a. Waffen der ehemaligen Wehrmacht, Waffen von der ehemaligen Polizei des dritten Reiches und auch Waffen der Siegermächte. 13 Die ersten Pistolen, die im großen Umfang in den Bestand der Länderpolizeien aufgenommen wurden, waren die Modelle Walther PP und Walther PPK, das Modell Walther P 38 und auch das Modell P 08. 1951 nahm die in Ulm ansässige Firma Carl Walther Waffenfabrik AG die Produktion auf und stellte die Modelle PP und PPK wieder her. Ausgeliefert wurden diese Waffen an die Polizeiformationen fast aller Bundesländer. Aber nicht nur im eigenen Land wurde der Markt nach polizeitauglichen Waffen abgesucht. Der Bundesgrenzschutz führte in den Jahren 1951 bis 1954 5000 Pistolen des Modells SIG2 P 210-4 (Siehe Anl. I)3 ein, heute auch bekannt unter der Bezeichnung P 49. Die Selbstladepistole SIG P 210-4 des Bundesgrenzschutzes ist ein verriegelter Rückdrucklader mit kurz zurückgleitenden Lauf. Sie besitzt ein einreihiges Metallmagazin. Auf Grund einer mechanischen Sicherung kann sich bei unverriegeltem Verschluss kein Schuss lösen. Die Waffe ist eine Ganzstahlproduktion mit Plastikgriffschalen. Obwohl in den 50er Jahren produziert, gilt diese Pistole heute noch als sehr funktionssicher, treffgenau und präzise verarbeitet. Sie ist allerdings auch eine der teuersten Pistolen, die je in einer Großserie hergestellt wurden. Ab 1957 wurde auch das Modell Walther P 38 wieder produziert. Es wurde geringfügig geändert, denn die nun mehr produzierte Waffe hatte ein Griffstück aus Leichtmetall im Ggs. zur Vorkriegsversion. Die Pistole wurde dadurch etwas leichter. Der Schwerpunkt der Pistole wurde im Vergleich zur P 38 nach vorn, zur Rohrmündung hin, verschoben. In dieser Version produziert erhielt die Pistole die Bezeichnung Selbstladepistole Modell Walther P 1. Sie wurde als Dienstpistole in die Bundeswehr und in die Polizei eingeführt. Sie gehörte ebfs. zur Ausstattung von Einheiten des Bundesgrenzschutzes. Diese beiden Pistolen, die SIG P 210-4 (P 49) und die Walther P1 sind eigentlich charakteristische Vertreter ihrer Zeit. Beide Waffen sind Ganzmetallkonstruktionen im Kaliber 9 mm x 19 mit einer Magazinkapazität von 8 Patronen. Auf Grund ihres Materials sind sie relativ schwer. Ungeladen wiegt die P1 780 g (mit Griffstück aus Stahl wiegt sie 950 g), die SIG 210-4 900 g. Auch ist hier eine recht große Rohrlänge zu verzeichnen. 125 mm beträgt sie bei der P1 und 120 mm bei der SIG 210-4. Diese relativ großen Rohrlängen lassen sich mit dem Zweck der höheren Präzision verbinden. Zusätzlich hat ein längeres Rohr eine höhere Mündungsenergie zur Folge. Diese Energie, umgewandelt in den Rückdruck, gewährleistet dann das sichere Repetieren mit dem schweren Verschluss. Die große Rohrlänge hat allerdings auch zur Folge, dass diese beiden Pistolen nicht sonderlich kompakt sind. Die Gesamtlänge beträgt jeweils 215 mm. Die Dienstzeit beider Pistolen in der deutschen Polizei ist längst abgelaufen. Dies hat aber nicht die Untauglichkeit der Waffe selbst zur Folge, diese beiden Modelle sind heute bei Sportschützen sehr beliebt und gefragt. Die Ablösung dieser Pistolen hat ih 2 SIG = Privatunternehmen „Schweizerische Industrie-Gesellschaft“ in Neuhaus, heute SIG-arms- AG. 3 Technische Daten der in dieser Arbeit betrachteten Pistolen und Revolver sind in tabellarischer Form in der Anlage I zusammengestellt. 14 (ASPiBGS, Bd. 7) Pieper Polizeiliche Faustfeuerwaffen bis 1975 re Ursache in den speziellen Forderungen, die an Polizeiwaffen gestellt werden. Die Pistolen mussten kleineren und z.T. leichteren Pistolen weichen. 1.2 Polizeiliche Faustfeuerwaffen bis 1975 Die Polizeien der Länder und die anderen bewaffneten Vollzugsdienste der Bundesrepublik hatten nun zunächst ihre Grundausstattung an Faustfeuerwaffen. Die Waffenbranche indes bemühte sich, kleinere und leichtere Faustfeuerwaffen auf den Markt und in Polizeihände zu bringen. Die Mauser - Werke in Oberndorf versuchten es mit einer verbesserten Auflage des Modells Mauser HSc aus den Jahren vor dem zweiten Weltkrieg. Dies ist eine kleine Selbstladepistole mit einer Länge von 165 mm und einem Gewicht von knapp 600 g. Diese Waffe wurde im Kaliber 7,65mm x 17 als auch im Kaliber 9mm x 17 angeboten. Insgesamt wurden Waffen dieser Kaliber als Standarddienstwaffe wg. der zu schwachen Wirkung der dazu benötigten Patrone in der Bundesrepublik abgelehnt. Bei ausländischen Behörden bekam diese Waffe jedoch Zuspruch. Etwa 20.000 Pistolen dieses Typs wurden von der französischen Polizei eingeführt. Die Selbstladepistole Mauser HSc war ebfs. Basis für eine Pistole der Firma Heckler & Koch. Dort wurde aus dem Vorkriegsmodell Mauser HSc die Selbstladepistole Modell HK 4 entwickelt. Diese Pistole ist ein Rückdrucklader mit FederMasseverschluss und einem außenliegenden Hahnschlagstück. Die HK 4 ist eine Double-action-Waffe. Das Griffstück besteht im Ggs. zur Mauser-Pistole aus einer Leichtmetall-Legierung. Die Oberfläche ist speziell gehärtet und somit besonders verschleißfest. Heckler & Koch legte bei dieser Waffe bereits hohe Maßstäbe an die Witterungs- und Staubunempfindlichkeit. Im Kaliber 9mm x 17 war die HK 4 ungeladen 455 g schwer. Die Länge betrug 157 mm. Diese Pistole wurde ebfs. in großer Stückzahl produziert. Trotz des schwachen Kalibers wurde die HK 4 von der Berliner Polizei und vom Zoll als Dienstwaffe eingeführt. An beiden Waffen ist der Trend zu kleinen und leichten Pistolen zu erkennen. Nur konnte sich diese Waffe nicht gg. Pistolen des stärkeren Kalibers von 9 mm x 19 in Deutschland durchsetzen. Zu den Selbstladepistolen dieser Zeit sind noch die Modelle HK VP 70 und HK P 9 S der Firma Heckler & Koch zu zählen. Das Modell HK VP 70 hat zwar nicht den Weg in Polizeieinheiten der Bundesrepublik gefunden, dafür aber in Militär- und Polizeiformationen anderer Länder. Als Rückdrucklader mit feststehendem Lauf und unverriegelten Masseverschluss hat die HK VP 70 das Kaliber 9mm x 19. Sie wiegt leer 823g und ist 204 mm lang. Das Magazin fasste 18 Patronen. Diese Waffe konnte mit einer angesetzten Plastikschulterstütze auch als Maschinenpistole genutzt werden. Neu an dieser Waffe war, dass zum einen nach langer Zeit an einer Pistole im Kaliber 9mm x 19 wieder ein Schlagbolzenschloss (u.a. erkennbar am fehlenden außenliegenden Schlaghebel) verwendet wurde und zum anderen erstmals das Griffstück in großem Maße aus Kunststoff gefertigt war. Dem Schlagbolzenschloss stand man skeptisch gegenüber. Ein Grund dafür lag beim Entspannen der Waffe mit einer Patrone im Lauf. Hierzu musste der Schlagbolzen entspannt werden. Soll dann sofort geschossen werden, wäre zunächst 15 ein Wiederspannen des Schlagbolzens durch Zurückziehen des Verschlusses notwendig. Dabei wird die ungenutzte Patrone ausgeworfen. Folglich musste der gespannte Schlagbolzen bei fertiggeladener Waffe extra gesichert werden. Ein Entspannen des Schlagbolzens für das sichere Tragen der Waffe erschien nicht möglich. Dem neuen Polymer-Kunststoff als gewichtsreduzierendem Werkstoff für das Griffstück vertraute man noch nicht. Dies alles führte in der Summe dazu, dass zwar die Waffenhersteller auf diese Entwicklungsmöglichkeit aufmerksam wurden, die VP 70 sich auf dem deutschen Markt aber nicht gg. die bewährten Hammerschloss-Pistolen mit den außenliegenden Schlaghebeln durchsetzen konnte. 1970 wurde das Modell HK P 9 S auf den Markt gebracht und an Polizeieinheiten einiger Länder, so die des Saarlandes, und an den Bundesgrenzschutz ausgeliefert. Diese Pistole hat das Kaliber 9mm x 19. Die P 9 S ist ein unverriegelter Rückdrucklader mit feststehenden Lauf und beweglich abgestützten Rollenverschluss. Dadurch, dass die Rückwärtsbewegung des Verschlussstücks verzögert wurde, empfand der Schütze den Rückstoß als sehr gering. Diese Waffe wog ungeladen 880 g, war 192 mm lang und 141 mm hoch. Das einreihige Magazin fasste 9 Patronen. Ausschlaggebend für neue Schritte in der Ausrüstung der deutschen und anderer westlicher Polizeikräfte war dann aber auch die Zunahme des internationalen Terrorismus, der in Deutschland 1972 im Olympia-Massaker von München gipfelte. Einsatzkonzepte wurden überarbeitet, SEKs und die GSG 9 gegründet. Neben neuen Einsatzformen wurde auch stark über die Ausrüstung und Bewaffnung von Polizeieinheiten neu nachgedacht. Die SEKs und die GSG 9 erhielten eigene Beschaffungstitel im Haushalt. So kam es, dass die Beschaffer dieser Einheiten auch Revolver mit in die engere Auswahl einbezogen. In der GSG 9 wurde der M 19 im Kaliber .357 Magnum von der amerikanischen Firma Smith & Wesson eingeführt. Andere Spezialeinheiten wählten den leichteren Chiefs Spezial im Kaliber .38, ebfs. von Smith & Wesson, ein. Man war sich aber in Bund und Länder darüber einig, dass für die Standarddienstwaffe des normalen Vollzugsbeamten auch etwas getan werden musste. Die technische Kommission des Arbeitskreises II der Konferenz der Innenminister und Senatoren erarbeitete das „Pflichtenheft Faustfeuerwaffen”. Dieses Pflichtenheft wurde als technische Richtlinie mit Stand vom 19.06.1975 herausgegeben. In dieser technischen Richtlinie wurden detailliert Forderungen an künftige Pistolen und Revolver im Polizeidienst definiert. 1.3 Polizeiliche Faustfeuerwaffen der ‘Pflichtenheftgeneration’ 1.3.1 Die Anforderungen des Pflichtenheftes Die definierten Kriterien für Faustfeuerwaffen der Polizei ließen sich in drei Anforderungsgruppen zusammenfassen. Sie umfassten allgemeine, technische und sonstige Forderungen. Diese sollen im folgenden kurz dargestellt werden. Allgemeine Forderungen: 16 (ASPiBGS, Bd. 7) Pieper · (Funktionssicherheit) Zur Funktionssicherheit wurde die Zuverlässigkeit auch unter extremen Bedingungen gefordert. Die Waffen mussten gesetzlich beschossen sein und einem Prüfverfahren nach den Erprobungsrichtlinien unterlegen haben. · (Lebensdauer) Es wurde eine Lebensdauer von 10 000 Schuss gefordert. · (Handhabung) Die Waffen sollten bei maximaler Schützen- und Handhabungssicherheit einfach und leicht bedienbar sein. · (Bedienungselemente) Die Waffen sollten einhändig beherrschbar sein, ein Entspannen der Waffe sollte ohne Betätigung des Abzuges möglich sein. · (Fallsicherheit) Die Waffen sollte nach einem vorgegebenen Prüfverfahren fallsicher sein. · (Feuerbereitschaft) Auch bei erhöhter Feuerbereitschaft sollte die Waffe sicher geführt werden können. Es wurde die sofortige Schussabgabemöglichkeit und eine schnelle Spannmöglichkeit des Schlaghebels gefordert. · (Schussverhalten) Die bei der Schussabgabe auf die Hand des Schützen einwirkenden Kräfte sollten so gering wie möglich bleiben. Die Waffe sollte handlich sein und eine gute Schwerpunktlage besitzen. · (Treffleistung) Die Waffen mussten nach der PDV 382 angeschossen sein. Mit 5 Schuss Referenzmunition durfte auf 25 m Zielentfernung ein Streukreis von 16 cm nicht überschritten werden. · (Formgebung/Trageweise) Die Bauweise der Waffe sollte flach, glatt und abgerundet sein. Ziel war das Gewährleisten eines schnellen Ziehens der Waffe bei allen polizeilichen Trageweisen. Technische Forderungen: · (Formgebung/Trageweise) Die Bauweise der Waffe sollte flach, glatt und abgerundet sein. Ziel war das Gewährleisten eines schnellen Ziehens der Waffe bei allen polizeilichen Trageweisen. · (Gewichte/Maße) Das Gewicht der Waffe durfte 900 g, die maximalen Abmessungen 180 mm in der Länge, 130 mm in der Höhe und 34 mm in der Breite nicht überschreiten. · (Rohr) Die Waffen sollte das Kaliber 9 mm x 19 und eine Rohrlänge von mindestens 8 Kaliberlängen haben. Das Kaliber sollte dem der im Polizeidienst verwendeten Maschinenpistole entsprechen. · (Verschluss) Unter anderem wurde hier die Sicherung gg. Abfeuern bei unverschlossenem Verschluss und die sichere Abstützung des freiliegenden Hülsenteils verlangt. Der Durchladewiderstand sollte 100 N nicht übersteigen. · (Griffstück) Die Waffe sollte griffsicher sein, die Griffschräge ca. 110° betragen. Die Griffschalen sollten austauschbar sein. Die Auflauframpe musste für sämtliche Polizeimunition des Kalibers 9 mm x 19 geeignet sein. · (Abzugs-/Schlageinrichtung) Die Maße des Abzugsweges wurden definiert. Die Bauart des Abzugsbügels sollte für beidhändiges Schießen geeignet sein. Gefordert war ein außenliegender Schlaghebel, der beim gedeckten Tragen der Waffe nicht hindern durfte. · (Sicherungen) Bei erhöhter Feuerbereitschaft sollte die Waffe gefahrlos geführt werden können. Alle Sicherungen mussten selbsttätig arbeiten und durften nicht 17 außen liegen. Ohne Abzugsbetätigung durfte keine Schussabgabe erfolgen. Die Fallsicherheit musste nachgewiesen werden. · (Visiereinrichtung) Die Waffe sollte justierbar sein und keine reflektierenden Flächen im Bereich der Visierlinie aufweisen. Das Korn sollte nicht breiter sein als 3 mm, die Abstimmung der Kimme mit dem Korn einen deutlichen Lichtspalt gewähren. · (Magazin/ -halter) Das Magazin sollte mindestens 8 Patronen fassen, der Inhalt sichtbar sein und ein schneller Magazinwechsel ermöglicht werden. · Der Hülsenauswurf durfte den Schützen nicht behindern, der Verschlussfanghebel sollte den Verschluss bei leergeschossenem Magazin sicher fangen, halten und wieder auslösen. Sonstige Forderungen: · Die Waffe sollte leicht zur Reinigung und Pflege zerlegbar sein, das Zusammensetzen der Waffe ebs. problemlos. Ein falsches Zerlegen und Zusammensetzen musste ausgeschlossen sein. · Zur Instandsetzung sollten die Funktionsteile leicht zugänglich und alle Teile ohne Nacharbeit austauschbar sein. Die Oberflächen sollten einfach zu behandeln sein. · Neue Waffen sollten der Forschungs- und Entwicklungsstelle für Polizeitechnik vorgestellt werden. Erwähnenswert ist, dass das Pflichtenheft Pistolen und Revolvern zulässt. Beide Systeme der Faustfeuerwaffen hatten die Möglichkeit gehabt, sich als Standardpolizeiwaffe für den täglichen Dienst auszuzeichnen. Die Waffenindustrie im In- und Ausland nahm die Herausforderung des Pflichtenheftes für polizeiliche Faustfeuerwaffen auf und stellte eine Anzahl von Waffen vor, die eigens für den Polizeidienst entwickelt wurden. Waffen dieser Art sind die Selbstladepistolen Walther P 5, die SIG-Sauer4 P 225, welche die Bezeichnung P 6 erhielt, und die Pistole P 7 von Heckler & Koch. Alle diese Waffen hatten das Kaliber 9 mm x 19. Diese Pistolen wurden der Forschungsund Entwicklungsstelle für Polizeitechnik vorgelegt und ab Ende der siebziger Jahre bei den Länderpolizeien und anderen Behörden eingeführt. Diese Pistolen stellen heute die Mehrzahl an Standarddienstwaffen der Polizei dar. Alle drei Modelle sind im Leitfaden (LF) 900 „Schusswaffen der Polizei” erfasst und beschrieben. 1.3.2 Die Pistole P 5 Die Pistole P 5 ist ein verriegelter Rückdrucklader mit kurzem Rohrrücklauf, Riegelverschluss, Spannabzug und automatischer Schlagbolzensicherung. Der Entspannhe 4 SIG-Sauer geht aus der Zusammenarbeit der Schweizer Industrie-Gesellschaft und in Eckernför- de/Schleswig-Holstein beheimateten Fa. J.P. Sauer & Sohn GmbH hervor. Grund dafür war, dass in der Schweiz 1972 Gesetze erlassen wurden, die den Waffenexport in der Schweiz sehr einschränkten. Um trotzdem ohne Einschränkung weiter exportieren zu können, wurden Geschäftspartner im Ausland gesucht. Später wurde die J.P.Sauer-GmbH eine Tochtergesellschaft von SIG. 18 (ASPiBGS, Bd. 7) Pieper Die Pistole P 5 bel hat eine Doppelfunktion. Er dient dem Entspannen des Schlaghebels sowie dem Schließen des geöffneten und gefangenen Verschlusses. Die Pistole hat vier selbsttätig wirkende Sicherungen. Eine Schlagbolzensicherung, eine Schützensicherung, eine Ausnehmung in der Schlagfläche des Schlaghebels und eine Sicherheitsrast am selben. Die Sperrung des Schlagbolzens wird erst aufgehoben, wenn sich der Verschluss in verriegelter Stellung befindet und der Abzug fast vollständig durchgezogen ist. Die P 5 wiegt ungeladen 795g, ist 180 mm lang und 129 mm hoch. Das Magazin fasst 8 Patronen. 1.3.3 Die Pistole P 6 Die Pistole P 6 ist ein verriegelter Rückdrucklader mit kurzem Rohrrücklauf, automatischer Schlagbolzensicherung, Spannabzug, Entspannhebel und außenliegendem Verschlussfanghebel. Der Schlaghebel ist mit einer Rückstellfeder versehen. Durch die selbsttätige Schlagbolzensicherung wird der Schlaghebel bei gespanntem als auch bei entspanntem Schlaghebel gesperrt. Der Deformationssporn des Schlaghebels zeigt durch Verformung oder Bruch einen Fall der Waffe an. Die P 6 wiegt ungeladen 822 g, ist 180 mm lang und 131 mm hoch. Das Magazin fasst 8 Patronen. 1.3.4 Die Pistole P 7 Die Pistole P 7 ist ein unverriegelter Rückdrucklader mit gasgebremstem Masseverschluss. Die P 7 besitzt an Stelle eines Spannabzuges an der Vorderseite des Griffstücks einen Spanngriff mit einer Doppelfunktion für das Spannen des Schlagbolzens und für das Schließen des geöffneten Verschlusses. Der Schlagbolzen wird durch den Druck der Schießhand gespannt, das Lockern der Schießhand entspannt und sichert den Schlagbolzen. Mit dem Drücken des Spanngriffes wird der in hinterer Stellung gefangene Verschluss bei leergeschossenem Magazin wieder nach vorn gebracht. Heckler & Koch wendet bei der P 7 eine neue technische Lösung des Schlagbolzenschlosses an. Das Spannen und Entspannen des Schlagbolzens erfolgt nur durch den Spanngriff. Das Rohr der P 7 hat ein Polygonprofil. Die Pistole wiegt ungeladen 882 g, ist 166 mm lang und 125 mm hoch. Das Magazin fasst auch hier 8 Patronen. 1.3.5 Weitere Waffen im Polizeidienst der Bundesrepublik Während die Pistolen P 5, P 6 und P 7 nach und nach, je nach Haushaltslage in Bund und Länder als Standarddienstwaffen eingeführt wurden, suchten Spezialeinheiten eigentlich immer weiter nach Waffen für besondere polizeiliche Lagen. Ein zusätzlicher Anstoß zur Weiterentwicklung und Leistungssteigerung der Pistolen kam aus dem militärischen Bereich. Hier speziell aus einer Ausschreibung der USArmy heraus. Dort wurde eine 9mm x 19 Pistole zur Ablösung der Pistole Colt Goverment ausgeschrieben. Die neue Waffe sollte u.a. eine Magazinkapazität von mindestens 13 Schuss aufweisen und sowohl mit der linken und der rechten Hand bedienbar sein. Deutschen Waffenhersteller beteiligten sich ebfs. an dieser Ausschreibung. Die deutschen Waffen waren im einzelnen: 19 · P 88 der Fa. Carl Walther, · P 226 der Fa. SIG-Sauer, · P 7 M 13 der Fa. Heckler & Koch. Dass keine der deutschen Waffen den Zuschlag erhielt, bedeutet nicht, dass diese Waffen schlecht und für deutsche Spezialeinheiten ungeeignet seien. Bei diesen Waffen, und auch bei den anderen, die in den USA zum Test vorgestellt wurden, waren keine technischen Neuentwicklungen erkennbar. Sie stellten Weiterentwicklungen bisher auf dem Markt befindlicher Waffen dar. Anlässlich einer Ausschreibung der österreichischen Streitkräfte wurde man auf die Pistole Glock 17 im Kaliber 9 mm x 19 der Fa. Glock aus dem österreichischen Deutsch-Wagram aufmerksam. Diese in Österreich als P 80 bezeichnete Pistole konnte in gewisser Weise als Neuheit zu bezeichnet werden. Bei der Glock 17 wurde die bereits von der HK VP 70 bekannte Kombination aus Polymer - Griffstück und einem Schlagbolzenschlosssystem angewendet. Die Fa. Glock hat es aber bei ihrer Pistole geschafft, das Problem des Entspannens und Wiederspannens bei eingeführter Patrone auf neuem Wege zu lösen. Mit dem Durchladen der Pistole wird der Schlagbolzen tw. vorgespannt. Ein Entspannen ist nicht nötig, denn der Schlagbolzen wird erst mit nahezu vollständig durchgezogenen Abzug endgespannt, so zu sagen erst unmittelbar vor Auslösung des Schusses. Dies wird realisiert unter einem relativ konstanten Abzugsgewicht, welches durchaus dem eines Single-action-Abzuges entspricht und somit der Treffgenauigkeit zu gute kommt. (Das Abzugsgewicht bleibt bei jeder Schussabgabe konstant.) Das Schlagbolzenschloss der Glock 17 ist kombiniert mit einem verriegelten Verschuss. Diese Gesamtkombination ist sicher als Fortschritt auf dem Gebiet der Pistolen zu werten. Die Magazinkapazität von 17 Patronen rundete die ganze Entwicklung ab und brachte der Fa. Glock den Marktdurchbruch. Die hohe Korrosions- und Salzwasserbeständigkeit auf Grund der Kunststofffertigung sowie eine hohe Funktions- und Schützensicherheit machten diese Pistole nicht nur für maritime Spezialeinheiten von Polizei und Militär interessant. D