Der Einfluss internationaler Entwicklung auf die Arbeitsfelder der Polizei (ASPiBGS vol. 7, 2001), incl. Pieper on police firearms
Arbeiten zu Studium und
Praxis im Bundesgrenzschutz
Lübeck 2001
Anke Borsdorff / Martin H.W. Möllers (Hrsg.)
Der Einfluss internationaler Entwicklung
auf die Arbeitsfelder der Polizei
- Polizeiliche Schusswaffenentwicklung (Pieper)
- Befugnisse der Polizei (Kauer)
- Anwendung 2. DV LuftBO durch Hubschrauberbesatzungen (Lischke)
- Polygraf - Lügendetektor (Grasser)
- Internationale Strafgerichtsbarkeit und Friedenssicherung (Möllers)
- Höchstrichterliche Rechtsprechung im Völkerrecht (Möllers)
- EXPO 2000 - Rechtliche Problemkreise für den BGS (Borsdorff / Lange)
- Focus USA: Programs for Young People at Risk - dt. /engl. (Karioth)
- Rezension: Creifelds Rechtswörterbuch (Möllers)
- Rezension: Wappen und Flaggen der BRD (Möllers)
- Rezension: Staatsorganisationsrecht (Möllers)
Fachhochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung
Fachbereich Bundesgrenzschutz
7
Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme
Der Einfluss internationaler Entwicklung auf die Arbeitsfelder
der Polizei [Fachhochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung, Fachbereich Bundesgrenzschutz]. Anke Borsdorff/
Martin H.W. Möllers (Hrsg.). – Lübeck; Brühl/Rheinland:
Fachhochsch. des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl 2001
(Arbeiten zu Studium und Praxis im Bundesgrenzschutz; Bd. 7)
ISBN 3-930732-68-8
Gesamtherstellung und Bestelladressse:
Fachhochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung
Willy-Brandt-Str. 1
50321 Brühl bei Köln
ISSN 1432-6353
ISBN 3-930732-68-8
Anke Borsdorff / Martin H.W. Möllers (Hrsg.)
Der Einfluss internationaler Entwicklung
auf die Arbeitsfelder der Polizei
Lübeck 2001
Arbeiten zu Studium und Praxis
im Bundesgrenzschutz (ASPiBGS)
Herausgeber:
Fachbereich Bundesgrenzschutz der
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Redaktion dieses Heftes:
Prof. Dr. Martin H.W. Möllers
Band 7
Inhaltsverzeichnis
Vorwort (Anke Borsdorff)
10
Gernot Pieper
Analyse der derzeitigen Entwicklungstendenzen von polizeilichen
Schusswaffen
12
1 Entwicklung polizeilicher Faustfeuerwaffen in der Bundesrepublik
1.1 Polizeipistolen der Nachkriegszeit
1.2 Polizeiliche Faustfeuerwaffen bis 1975
1.3 Polizeiliche Faustfeuerwaffen der ‘Pflichtenheftgeneration’
1.4 Nutzungserfahrungen
2 Neu definierte Anforderungen an Polizeipistolen
2.1 Wesentliche Änderungen der TR Pistolen
2.2 Wesentliche Änderungen der Erprobungsrichtlinie
2.3 Der Revolver - eine Alternative zur Pistole?
3 Polizeipistolen der neuen Generation
3.1 Allgemeine Entwicklungen
3.2 Die Selbstladepistole Heckler & Koch P 10
3.3 Die Selbstladepistole Walther P 99
3.4 Weitere Neu- und Weiterentwicklungen von Polizeipistolen
4 Exkurs - Maschinenpistolen und Präzisionsgewehre im Dienst deutscher
Polizeien
4.1 Maschinenpistolen
4.2 Präzisionsgewehre
5 Entwicklungstendenzen polizeilicher Schusswaffenmunition
6 Schlussbemerkungen
Werner Kauer
Befugnisse der Polizei
1 Einleitung
2 Rechtsgüter des Einzelnen und des Staates
3 Eingriffscharakter und verfassungsrechtliche Bindung
4 Handlungsformen der Polizei
4.1 Präventive Maßnahmen
4.2 Repressive Maßnahmen
5 Aufgaben und Befugnisse
5.1 Aufgaben
5.2 Befugnisse
6 Besondere Befugnisübertragung
6.1 Eilzuständigkeit
6.2 Amtshilfe / Organleihe
6.3 Vereinbarung
7 System der Befugnisnormen
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7.1 Spezialgesetzliche Befugnisse
7.2 Befugnisse aus der Generalklausel von Spezialgesetzen
7.3 Standardbefugnisse des allgemeinen Polizeirechts
7.4 Generalklausel des allgemeinen Polizeirechts
8 Aufbau von Befugnisnormen
9 Abgrenzung der Befugnisse nach Grundrechtseingriffen
9.1 Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung
9.2 Eingriffe in das Eigentum
9.3 Freiheitsbeschränkende und -entziehende Eingriffe
10 Befugnisse des Bundesgrenzschutz
10.1 Bundesgrenzschutzgesetz
10.2 Strafprozessordnung / Ordnungswidrigkeitenrecht
10.3 Spezialgesetzliche Befugnisse
11 Zusammenfassung
Thomas Lischke
Rechtliche Aspekte bei der Anwendung der 2.
Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
durch Luftfahrzeugbesatzungen (Hubschrauberbesatzungen)
1 Einleitung
2 Begriffe /Definitionen
2.1 Flugzeit (§ 2 I 2. DV LuftBO)
2.2 Flugdienstzeit (§ 3 I 2. DV LuftBO)
2.3 Beförderungszeit (Dead-Head-Zeit) (§ 4 2. DV LuftBO)
2.4 Bereitschaftszeit (§ 5 I 2. DV LuftBO)
2.5 Ruhezeit (§ 6 2. DV LuftBO)
2.6 Neutralzeit
2.7 Einsatzort (§ 9 IV S. 1 2. DV LuftBO)
2.8 Besatzungsmitglieder / Flugbesatzung (§§ 41 ff. LuftBO)
3 Die Anwendung der 2. Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung
für Luftfahrtgerät durch Luftfahrzeugbesatzungen
(Hubschrauberbesatzungen)
3.1 Rechtliche Aspekte
3.2 Hubschraubereinsatz im Luftfahrunternehmen
3.3 Hubschraubereinsatz im Schulungsbetrieb
3.4 Hubschraubereinsatz im Polizeidienst / BGS
3.5 Hubschraubereinsatz im Rettungsdienst
4 Schlussbemerkungen
Michael Grasser
Der Polygraf - Entwicklung, bisherige Anwendung, rechtliche
Zulässigkeit und zukünftige Möglichkeiten
1 Einführung
2 Geschichte des Polygrafen
6 (ASPiBGS, Bd. 7)
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Inhaltsverzeichnis
3 Funktion des Polygrafen (Vielschreiber)
4 Rechtslage hinsichtlich des Einsatz des Polygrafen
4.1 Urteil des Bundesgerichtshof vom 16.02.1954
4.2 Lernen
4.3 Beschluss des Bundesgerichtshof vom 14.10.1998
4.4 Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17.12.1998
5 Testarten
5.1 Das Verfahren des Kontrollfragentests
5.2 Gründe, die für den Kontrollfragentest sprechen
5.3 Gründe, die gegen den Kontrollfragentest sprechen
5.4 Der Tatwissentest
Martin H.W. Möllers
Die Entwicklung einer effektiven internationalen Strafgerichtsbarkeit
als Instrument zur Friedenssicherung
1 Vorgeschichte zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs seit
dem Ersten Weltkrieg
1.1 Der Entwurf eines Status zur Errichtung eines ständigen
Internationalen Strafgerichtshofs
1.2 Die Errichtung internationaler Militärtribunale nach der Haager
Landkriegsordnung
2 Die Entwicklung eines internationalen Strafrechts bei den Vereinten
Nationen
3 Die Organisation der beiden UN-Gerichte auf der Grundlage des Kap.
VII der UN-Charta 1993 bzw. 1994
3.1 Die Überstellung und Durchbeförderung von Kriegsverbrechern in
Deutschland
3.2 Von ad-hoc-Gerichten zum ständigen Gerichtshof
4 Beiträge zur Entwicklung einer effektiven internationalen
Strafgerichtsbarkeit
4.1 Die formalen Prämissen des vorliegenden Buches
4.2 Kurzdarstellung des Inhalts des vorliegenden Buches
4.3 Abschließende Beurteilung
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125
Martin H.W. Möllers
Die Bedeutung des Völkerrechts und seiner höchstrichterlichen
Rechtsprechung für die Polizei
127
127
1 Definition und Funktion des Völkerrechts
1.1 Völkerrechtssubjekte
1.2 Rechtsquellen
1.3 Regelungsbereiche
1.4 Übernahme des Völkerrechts in die deutsche Rechtsordnung
2 Die Bedeutung des Völkerrechts für die Aufgaben der Polizei
3 Höchstrichterliche Rechtsprechung im Völkerrecht
3.1 Die formalen Prämissen des vorliegenden Buches
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131
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132
133
7
3.2 Kurzdarstellung des Inhalts des vorliegenden Buches
3.3 Abschließende Beurteilung
Anke Borsdorff / Carsten Lange
Die EXPO 2000 - Rechtliche Problemkreise für den
Bundesgrenzschutz
1 Die Veranstaltung Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover
2 Darstellung der Besucherzahlen und Verkehrsströme
3 Auswirkungen für den Bundesgrenzschutz
4 Abgrenzungsproblematik zwischen Bund und Land
4.1 Ausgangssituation
4.2 Verbot der Mischverwaltung
4.3 Der BGS als Sonderpolizei des Bundes
5 Zuständigkeiten für den BGS
5.1 Bahnpolizeiliche Aufgaben
5.2 Grenzpolizeiliche Aufgaben
5.3 Luftsicherheitsaufgaben
5.4 Zuständigkeit bei Großlagen
5.5 Eilzuständigkeiten
6 Ausgewählte Problemkreise
6.1 Bevorrechtigte Personen
6.2 Private Sicherheitsdienste
6.3 Versammlungen
6.4 Hausrecht
7 Fazit
Detlef Karioth
Focus USA: Programs for Young People at Risk
1 Einführung
2 Historische Entwicklung der Kriminalprävention in den USA
3 Überblick
4 Spezielle Präventionsprogramme für gefährdete Jugendliche
4.1 Auswertung des Children at Risk Programmes: Ergebnisse ein Jahr
nach Beendigung des Programmes
4.2 Auswertung von Gewaltpräventionsprogrammen an Mittelschulen
5 Übertragbarkeit auf die Bundesrepublik Deutschland
5.1 Allgemeine Aspekte
5.2 Politische Situation
5.3 Rechtliche Situation
5.4 Verantwortlichkeiten der Verwaltungsbehörden
5.5 Evaluation
5.6 Schlußbetrachtung
8 (ASPiBGS, Bd. 7)
134
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173
Inhaltsverzeichnis
Detlef Karioth
Focus USA: Programs for Young People at Risk
1 Introduction
2 History of Crime Prevention in USA
3 General Overview
4 Special programs for youth at risk
4.1 Evaluation of the Children at Risk Program: Results 1 Year After the
End of the Program
4.2 Evaluation of Violence Prevention Programs in Middle Schools
5 Transfer to the Federal Republic of Germany
5.1 General aspects
5.2 Political Situation
5.3 Legal situation
5.4 Adminstrative responsibilities
5.5 Evaluation
5.6 Conclusion
6 A comprehensive list of World Wide Web (WWW) Sites about Research
& Evaluation, Crime Prevention & Juvenile Justice
6.1 Research and Evaluation
6.2 Crime Prevention
6.3 Juvenile Justice
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183
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188
189
Martin H.W. Möllers
Rezension: Carl Creifelds (Begr.) / Hans Kauffmann (Hrsg.):
Rechtswörterbuch
190
Martin H.W. Möllers
Rezension: Birgit Laitenberger / Maria Bassier: Wappen und Flaggen
der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Allgemeine
Einführung in die Staatssymbolik einschließlich Hymnen, Feier- und
Gedenktage
193
Martin H.W. Möllers
Rezension: Jörn Ipsen: Repetitorium Staatsrecht I
(Staatsorganisationsrecht)
Literaturverzeichnis / References
Verzeichnis der bisher erschienenen Bände der ASPiBGS
190
193
196
196
199
211
9
Jeder mag gern in seinem Gebiete fortschreiten
und bei der Verwandtschaft der Probleme
ist Fortschritt und Entwicklung des einen
auch ein Gewinn für den anderen
(J.W. v. Goethe)
Vorwort
Der Einfluss internationaler Entwicklung auf die Arbeitsfelder der Polizei soll Thema
dieses Heftes der ASPiBGS sein, womit zugleich hervorgehoben werden soll, von
welcher Bedeutung die gegenseitige Kenntnis der internationalen Entwicklungen sowie deren Grundlagen für die Arbeit der Polizei ist. Angesichts des nicht nur europäischen Integrationsprozesses, sondern auch des immer deutlicher werdenden Erfordernisses der internationalen Annäherung von polizeilicher Zusammenarbeit insbesondere zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität, aber auch zur Lösung von ähnlichen oder übergreifenden präventivpolizeilichen Lagen, zeigt sich, dass das Kennen
und Wissen von internationalen Entwicklungen hierfür unentbehrlich ist. Aber auch
die Grundvoraussetzungen und Grundlagen einer jeden Entwicklung sind für das
Verständnis und die Umsetzung im polizeilichen Handeln von besonderer Wichtigkeit.
Diesem Anspruch gerecht zu werden, hat dieses Heft Inhalte aufgenommen, wie die
Entwicklung einer effektiven internationalen Strafgerichtsbarkeit als Instrument zur
Friedenssicherung und die Darstellung von Präventionsprogrammen zur Kriminalprävention für gefährdete Jugendliche in den USA „Programs for Young People at
Risk“. Letzterer Beitrag wird der Gewichtung und Bedeutung des gegenseitigen internationalen Einflusses gemäß sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache
abgedruckt. Damit soll zugleich darauf hingewiesen werden, dass die ASPiBGS
längst nicht nur in den Grenzen des Zuständigkeitsbereiches des Bundesgrenzschutzes gelesen wird, sondern bereits Aufnahme auch im internationalen Bereich gefunden hat. Daher hat dieser Band ebenso grundsätzliche Problemkreise aufgenommen,
die auch im internationalen Vergleich auf Interesse stoßen werden und als Diskussionsgrundlage einer gegenseitigen Rechtsgestaltung dienen könnten, wie Entwicklungstendenzen von polizeilichen Schusswaffen und Munition, Befugnisse der Polizei, die Zulässigkeit des Polygrafen, sowie die Flugzeitenregelung für Hubschrauberbesatzungen insbesondere im polizeilichen Einsatz und im Rettungsdienst. Abschließend werden die rechtlichen Problemfelder des EXPO 2000 Einsatzes des Bundesgrenzschutzes dargestellt, als Grundlage sowohl für die Zusammenarbeit mit der
Landespolizei als auch für das internationale Zusammentreffen der unterschiedlichen
Polizeien und Sicherheitskräfte anlässlich dieser Großveranstaltung.
In einer Zeit der durch immer neuere und technische Entwicklungen verkürzten Entfernungen, durch den Fortschritt ständiger in schnelleren Abschnitten geprägten Neuentwicklungen müssen die Arbeitsfelder der Polizei sich internationalen Einflüssen
10 (ASPiBGS, Bd. 7)
öffnen und dürfen sich derer nicht dadurch entziehen, dass sie sich lediglich in ihr eigenen Gebieten zurückziehen.
Der neue Band der ASPiBGS hat mit mehr als 200 Seiten Text schließlich einen
stattlichen Umfang erreicht. Dies hätte nicht geschehen können, wenn sich nicht die
Autoren auch diesmal wieder bereit erklärt hätten, ihre Beiträge unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen - eine Geste, die für eine kostenlos zu beziehende Publikationsreihe Voraussetzung ist. Allen bisherigen Autoren sei daher hierfür gedankt. Die
Herausgeber möchten an dieser Stelle daher nochmals darauf hinweisen, dass
Gastbeiträge für die folgenden Bände ausdrücklich erwünscht sind.
Lübeck, im Oktober 2000
Prof. Dr. Anke Borsdorff
Prof. Dr. Martin H.W. Möllers
Anschrift der Redaktion für Gastbeiträge (bitte als Druck und auf Diskette!):
Prof. Dr. Martin H.W. Möllers
FHB/BGS
Ratzeburger Landstraße 4
23562 Lübeck
E-Mail: [email protected] (Betreff: ASPiBGS)
11
Gernot Pieper*
Analyse der derzeitigen Entwicklungstendenzen von polizeilichen
Schusswaffen1
Für den deutschen Bürger ist die Schusswaffe eines Polizisten eigentlich nichts besonderes. Die Polizisten in der Bundesrepublik führen seit ihrem Bestehen Schusswaffen. Ihre Vorgänger im Dritten Reich, die der Weimarer Republik und auch die in
der ehemaligen DDR taten es auch. So betrachtet gehören die Polizeiwaffen zum
Bild des Polizisten. Dieses Bild wird insb. durch die Filmbranche verstärkt. Die dort
in Hauptrollen dargestellten Polizisten führen Pistolen und Revolver unterschiedlicher Bauart und setzen diese Waffen auch ein. Auf die Bauart der Waffe kommt es
dabei selten an, Hauptsache, der Kommissar kann mit der Waffe in der Hand den
Täter stellen und ihn „der gerechten Strafe” zuführen. Nicht selten ist es eine Todesstrafe, welche aber im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen ist.
Für den Polizisten selbst stellt die Schusswaffe, insb. die, die er im täglichen Dienst
führt, etwas anderes dar.
Nach der Definition aus der PDV 100 sind Schusswaffen der Polizei Einsatzmittel
des unmittelbaren Zwanges, die dienstlich zur Verfügung gestellt werden, in speziellen Vorschriften eingegangen und dort näher beschrieben sind. I.W. sind zu den
Schusswaffen der Polizei, die somit auch als Dienstwaffen bezeichnet werden, Pistolen, Revolver, Maschinenpistolen, Gewehre und Maschinengewehre zu zählen. In
einigen Staaten können sogar Geschütze und Maschinenkanonen hinzugefügt werden.
Als Einsatzmittel des unmittelbaren Zwanges dient die Schusswaffe der Durchsetzung von polizeilichen Maßnahmen. Dies können Maßnahmen der Gefahrenabwehr
oder der Strafverfolgung sein. Jedoch muss die Dienstwaffe aber auch als ein Mittel
der Notwehr oder Nothilfe betrachtet werden, wenn auch nur zweitrangig.
Das Einsatzspektrum dieser Waffen ist vielfältig.
Betrachtet man den Aspekt der Einsatzentfernung, so erhält man Ziel-entfernungen
von wenigen Zentimetern, zum Beispiel beim Einsatz der Schusswaffe gg. ein tödlich
verletztes Tier, bis hin zu mehreren Hundert Metern, bspw. bei Geiselnahmen bzw.
Flugzeugentführungen auf Flughäfen. Im letzteren Fall ist der Einsatz denkbar zur
Abwehr der Lebensgefahr der bedrohten Geisel durch einen finalen Rettungsschuss
gg. den Geiselnehmer.
Betrachtet man mögliche Ziele nach ihrer Beschaffenheit, so kann der Polizist seine
Waffe gg. weiche oder gg. harte Ziele einsetzen.
Auch sind die Bedingungen, unter denen die Polizisten ihre Schusswaffen einsetzen
können müssen, sehr unterschiedlich. Die Waffe muss einsetzbar sein, auch wenn der
Polizeibeamte gerade schwimmend ein Kind gerettet hat. Sie muss bei sommerlichen
* PKA Dipl.-Ing. Gernot Pieper war Student des 54. SJ der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundesgrenzschutz in Lübeck.
1 Anm. der Herausgeber: Die nachfolgende Abhandlung beruht im Wesentlichen auf einer vom
Verfasser angefertigten Hausarbeit, die an der FHB im Rahmen der Leistungsnachweise erbracht
werden muss.
Entwicklung polizeilicher Faustfeuerwaffen in der Bundesrepublik
Temperaturen um die 40 °C genauso sicher funktionieren wie bei -30°C. So lassen
sich noch weitere objektive Anforderungen an Schusswaffen aufzählen.
Wichtig sind aber noch die Anforderungen, die der Polizeibeamte selbst an die Waffe
stellt, denn er ist es, der die Waffe trägt und einsetzt. Solche Anforderungen sind die
leichte Bedienbarkeit, geringes Gewicht, eine gute Handhabung. Diesen lassen
durchaus noch weitere Anforderungen hinzufügen oder die bereits aufgezählten noch
weiter unterteilen.
Betrachtet man nun die technische Entwicklung von polizeilich eingesetzten Schusswaffen geschichtlich, so stellt man am Anfang eine große Parität zu den Waffen des
Militärs fest. Beim Militär wurden von Anfang an stets hohe Anforderungen an die
Schusswaffen gestellt. Und diese wurden obendrein in großen Stückzahlen gefertigt
und ausgeliefert. So ist es sogar in der heutigen Zeit noch typisch, dass Militärwaffen
ohne weiteres in den Polizeidienst übernommen werden. Bestes Beispiel ist hierfür
Russland. Die dort bekannten Waffen, die Pistole „Makarow” und die „Kalaschnikow” als Sturmgewehr, werden sowohl in den Streitkräften als auch in den Polizeieinheiten eingesetzt.
In Deutschland wurde aber bereits vor dem zweiten Weltkrieg eine Pistole speziell
für den polizeilichen Einsatz entwickelt. Dies war die heute z.T. noch produzierte Pistole Walther PP und ihre Kurzversion Walter PPK. Dieser Trend, den Polizeieinheiten speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schusswaffen zur Verfügung zu
stellen, ist heute nicht nur in Deutschland zu verzeichnen. Es ist in den modernen Industriestaaten eigentlich zur Regel geworden. Außerdem ist es die Pflicht eines
Staates seinen Bürgern gegenüber, nicht nur eine Polizei zu führen, sondern auch diese bestmöglich auszustatten.
Mit dieser Arbeit soll hauptsächlich die derzeitige Entwicklung von polizeilichen
Faustfeuerwaffen in Deutschland untersucht werden. Dazu ist es notwendig, die derzeit in der Nutzung befindlichen Pistolen zu untersuchen. Es ist darüber hinaus
wichtig, über Kenntnisse zu verfügen, aus welcher Entwicklung diese Pistolen hervorgegangen sind. Nur so lassen sich Pistolen, die künftig bei den Polizeien verwendet werden könnten, als Ergebnis einer Jahrzehnte langen Entwicklung betrachten.
Darüber hinaus wird in kurzer Form auf Maschinenpistolen und Präzisionsgewehre,
die im Dienst deutscher Polizeien geführt werden, eingegangen. Im Ergebnis soll
dann eine begründete Entwicklungstendenz von polizeilichen Schusswaffen erkennbar sein.
1 Entwicklung polizeilicher Faustfeuerwaffen in der Bundesrepublik
1.1 Polizeipistolen der Nachkriegszeit
Mit dem Aufbau der neuen Staatsorgane und der neuen Verwaltung war naturgemäß
auch die Frage nach der Ausrüstung der Polizei mit Schusswaffen verbunden. Pistolen, Revolver, Maschinenpistolen usw. waren in den Arsenalen der Siegermächte
vorhanden. Dies waren u.a. Waffen der ehemaligen Wehrmacht, Waffen von der
ehemaligen Polizei des dritten Reiches und auch Waffen der Siegermächte.
13
Die ersten Pistolen, die im großen Umfang in den Bestand der Länderpolizeien aufgenommen wurden, waren die Modelle Walther PP und Walther PPK, das Modell
Walther P 38 und auch das Modell P 08.
1951 nahm die in Ulm ansässige Firma Carl Walther Waffenfabrik AG die Produktion auf und stellte die Modelle PP und PPK wieder her. Ausgeliefert wurden diese
Waffen an die Polizeiformationen fast aller Bundesländer.
Aber nicht nur im eigenen Land wurde der Markt nach polizeitauglichen Waffen abgesucht. Der Bundesgrenzschutz führte in den Jahren 1951 bis 1954 5000 Pistolen
des Modells SIG2 P 210-4 (Siehe Anl. I)3 ein, heute auch bekannt unter der Bezeichnung P 49. Die Selbstladepistole SIG P 210-4 des Bundesgrenzschutzes ist ein verriegelter Rückdrucklader mit kurz zurückgleitenden Lauf. Sie besitzt ein einreihiges
Metallmagazin. Auf Grund einer mechanischen Sicherung kann sich bei unverriegeltem Verschluss kein Schuss lösen. Die Waffe ist eine Ganzstahlproduktion mit
Plastikgriffschalen. Obwohl in den 50er Jahren produziert, gilt diese Pistole heute
noch als sehr funktionssicher, treffgenau und präzise verarbeitet. Sie ist allerdings
auch eine der teuersten Pistolen, die je in einer Großserie hergestellt wurden.
Ab 1957 wurde auch das Modell Walther P 38 wieder produziert. Es wurde geringfügig geändert, denn die nun mehr produzierte Waffe hatte ein Griffstück aus Leichtmetall im Ggs. zur Vorkriegsversion. Die Pistole wurde dadurch etwas leichter. Der
Schwerpunkt der Pistole wurde im Vergleich zur P 38 nach vorn, zur Rohrmündung
hin, verschoben. In dieser Version produziert erhielt die Pistole die Bezeichnung
Selbstladepistole Modell Walther P 1. Sie wurde als Dienstpistole in die Bundeswehr
und in die Polizei eingeführt. Sie gehörte ebfs. zur Ausstattung von Einheiten des
Bundesgrenzschutzes.
Diese beiden Pistolen, die SIG P 210-4 (P 49) und die Walther P1 sind eigentlich
charakteristische Vertreter ihrer Zeit. Beide Waffen sind Ganzmetallkonstruktionen
im Kaliber 9 mm x 19 mit einer Magazinkapazität von 8 Patronen. Auf Grund ihres
Materials sind sie relativ schwer. Ungeladen wiegt die P1 780 g (mit Griffstück aus
Stahl wiegt sie 950 g), die SIG 210-4 900 g. Auch ist hier eine recht große Rohrlänge
zu verzeichnen. 125 mm beträgt sie bei der P1 und 120 mm bei der SIG 210-4. Diese
relativ großen Rohrlängen lassen sich mit dem Zweck der höheren Präzision verbinden. Zusätzlich hat ein längeres Rohr eine höhere Mündungsenergie zur Folge. Diese
Energie, umgewandelt in den Rückdruck, gewährleistet dann das sichere Repetieren
mit dem schweren Verschluss. Die große Rohrlänge hat allerdings auch zur Folge,
dass diese beiden Pistolen nicht sonderlich kompakt sind. Die Gesamtlänge beträgt
jeweils 215 mm.
Die Dienstzeit beider Pistolen in der deutschen Polizei ist längst abgelaufen. Dies hat
aber nicht die Untauglichkeit der Waffe selbst zur Folge, diese beiden Modelle sind
heute bei Sportschützen sehr beliebt und gefragt. Die Ablösung dieser Pistolen hat ih
2 SIG = Privatunternehmen „Schweizerische Industrie-Gesellschaft“ in Neuhaus, heute SIG-arms-
AG.
3 Technische Daten der in dieser Arbeit betrachteten Pistolen und Revolver sind in tabellarischer
Form in der Anlage I zusammengestellt.
14 (ASPiBGS, Bd. 7)
Pieper
Polizeiliche Faustfeuerwaffen bis 1975
re Ursache in den speziellen Forderungen, die an Polizeiwaffen gestellt werden. Die
Pistolen mussten kleineren und z.T. leichteren Pistolen weichen.
1.2 Polizeiliche Faustfeuerwaffen bis 1975
Die Polizeien der Länder und die anderen bewaffneten Vollzugsdienste der Bundesrepublik hatten nun zunächst ihre Grundausstattung an Faustfeuerwaffen. Die Waffenbranche indes bemühte sich, kleinere und leichtere Faustfeuerwaffen auf den
Markt und in Polizeihände zu bringen.
Die Mauser - Werke in Oberndorf versuchten es mit einer verbesserten Auflage des
Modells Mauser HSc aus den Jahren vor dem zweiten Weltkrieg. Dies ist eine kleine
Selbstladepistole mit einer Länge von 165 mm und einem Gewicht von knapp 600 g.
Diese Waffe wurde im Kaliber 7,65mm x 17 als auch im Kaliber 9mm x 17 angeboten. Insgesamt wurden Waffen dieser Kaliber als Standarddienstwaffe wg. der zu
schwachen Wirkung der dazu benötigten Patrone in der Bundesrepublik abgelehnt.
Bei ausländischen Behörden bekam diese Waffe jedoch Zuspruch. Etwa 20.000 Pistolen dieses Typs wurden von der französischen Polizei eingeführt.
Die Selbstladepistole Mauser HSc war ebfs. Basis für eine Pistole der Firma Heckler
& Koch. Dort wurde aus dem Vorkriegsmodell Mauser HSc die Selbstladepistole
Modell HK 4 entwickelt. Diese Pistole ist ein Rückdrucklader mit FederMasseverschluss und einem außenliegenden Hahnschlagstück. Die HK 4 ist eine
Double-action-Waffe. Das Griffstück besteht im Ggs. zur Mauser-Pistole aus einer
Leichtmetall-Legierung. Die Oberfläche ist speziell gehärtet und somit besonders
verschleißfest. Heckler & Koch legte bei dieser Waffe bereits hohe Maßstäbe an die
Witterungs- und Staubunempfindlichkeit. Im Kaliber 9mm x 17 war die HK 4 ungeladen 455 g schwer. Die Länge betrug 157 mm. Diese Pistole wurde ebfs. in großer
Stückzahl produziert. Trotz des schwachen Kalibers wurde die HK 4 von der Berliner
Polizei und vom Zoll als Dienstwaffe eingeführt.
An beiden Waffen ist der Trend zu kleinen und leichten Pistolen zu erkennen. Nur
konnte sich diese Waffe nicht gg. Pistolen des stärkeren Kalibers von 9 mm x 19 in
Deutschland durchsetzen.
Zu den Selbstladepistolen dieser Zeit sind noch die Modelle HK VP 70 und HK P 9 S
der Firma Heckler & Koch zu zählen.
Das Modell HK VP 70 hat zwar nicht den Weg in Polizeieinheiten der Bundesrepublik gefunden, dafür aber in Militär- und Polizeiformationen anderer Länder. Als
Rückdrucklader mit feststehendem Lauf und unverriegelten Masseverschluss hat die
HK VP 70 das Kaliber 9mm x 19. Sie wiegt leer 823g und ist 204 mm lang. Das Magazin fasste 18 Patronen. Diese Waffe konnte mit einer angesetzten Plastikschulterstütze auch als Maschinenpistole genutzt werden. Neu an dieser Waffe war, dass zum
einen nach langer Zeit an einer Pistole im Kaliber 9mm x 19 wieder ein Schlagbolzenschloss (u.a. erkennbar am fehlenden außenliegenden Schlaghebel) verwendet
wurde und zum anderen erstmals das Griffstück in großem Maße aus Kunststoff gefertigt war. Dem Schlagbolzenschloss stand man skeptisch gegenüber. Ein Grund dafür lag beim Entspannen der Waffe mit einer Patrone im Lauf. Hierzu musste der
Schlagbolzen entspannt werden. Soll dann sofort geschossen werden, wäre zunächst
15
ein Wiederspannen des Schlagbolzens durch Zurückziehen des Verschlusses notwendig. Dabei wird die ungenutzte Patrone ausgeworfen. Folglich musste der gespannte Schlagbolzen bei fertiggeladener Waffe extra gesichert werden. Ein Entspannen des Schlagbolzens für das sichere Tragen der Waffe erschien nicht möglich.
Dem neuen Polymer-Kunststoff als gewichtsreduzierendem Werkstoff für das
Griffstück vertraute man noch nicht.
Dies alles führte in der Summe dazu, dass zwar die Waffenhersteller auf diese Entwicklungsmöglichkeit aufmerksam wurden, die VP 70 sich auf dem deutschen Markt
aber nicht gg. die bewährten Hammerschloss-Pistolen mit den außenliegenden
Schlaghebeln durchsetzen konnte.
1970 wurde das Modell HK P 9 S auf den Markt gebracht und an Polizeieinheiten einiger Länder, so die des Saarlandes, und an den Bundesgrenzschutz ausgeliefert. Diese Pistole hat das Kaliber 9mm x 19. Die P 9 S ist ein unverriegelter Rückdrucklader
mit feststehenden Lauf und beweglich abgestützten Rollenverschluss. Dadurch, dass
die Rückwärtsbewegung des Verschlussstücks verzögert wurde, empfand der Schütze
den Rückstoß als sehr gering. Diese Waffe wog ungeladen 880 g, war 192 mm lang
und 141 mm hoch. Das einreihige Magazin fasste 9 Patronen.
Ausschlaggebend für neue Schritte in der Ausrüstung der deutschen und anderer
westlicher Polizeikräfte war dann aber auch die Zunahme des internationalen Terrorismus, der in Deutschland 1972 im Olympia-Massaker von München gipfelte. Einsatzkonzepte wurden überarbeitet, SEKs und die GSG 9 gegründet. Neben neuen
Einsatzformen wurde auch stark über die Ausrüstung und Bewaffnung von Polizeieinheiten neu nachgedacht. Die SEKs und die GSG 9 erhielten eigene Beschaffungstitel im Haushalt. So kam es, dass die Beschaffer dieser Einheiten auch Revolver mit in die engere Auswahl einbezogen. In der GSG 9 wurde der M 19 im Kaliber
.357 Magnum von der amerikanischen Firma Smith & Wesson eingeführt. Andere
Spezialeinheiten wählten den leichteren Chiefs Spezial im Kaliber .38, ebfs. von
Smith & Wesson, ein.
Man war sich aber in Bund und Länder darüber einig, dass für die Standarddienstwaffe des normalen Vollzugsbeamten auch etwas getan werden musste.
Die technische Kommission des Arbeitskreises II der Konferenz der Innenminister
und Senatoren erarbeitete das „Pflichtenheft Faustfeuerwaffen”. Dieses Pflichtenheft
wurde als technische Richtlinie mit Stand vom 19.06.1975 herausgegeben. In dieser
technischen Richtlinie wurden detailliert Forderungen an künftige Pistolen und Revolver im Polizeidienst definiert.
1.3 Polizeiliche Faustfeuerwaffen der ‘Pflichtenheftgeneration’
1.3.1 Die Anforderungen des Pflichtenheftes
Die definierten Kriterien für Faustfeuerwaffen der Polizei ließen sich in drei Anforderungsgruppen zusammenfassen. Sie umfassten allgemeine, technische und sonstige
Forderungen. Diese sollen im folgenden kurz dargestellt werden.
Allgemeine Forderungen:
16 (ASPiBGS, Bd. 7)
Pieper
· (Funktionssicherheit) Zur Funktionssicherheit wurde die Zuverlässigkeit auch unter extremen Bedingungen gefordert. Die Waffen mussten gesetzlich beschossen
sein und einem Prüfverfahren nach den Erprobungsrichtlinien unterlegen haben.
· (Lebensdauer) Es wurde eine Lebensdauer von 10 000 Schuss gefordert.
· (Handhabung) Die Waffen sollten bei maximaler Schützen- und Handhabungssicherheit einfach und leicht bedienbar sein.
· (Bedienungselemente) Die Waffen sollten einhändig beherrschbar sein, ein Entspannen der Waffe sollte ohne Betätigung des Abzuges möglich sein.
· (Fallsicherheit) Die Waffen sollte nach einem vorgegebenen Prüfverfahren fallsicher sein.
· (Feuerbereitschaft) Auch bei erhöhter Feuerbereitschaft sollte die Waffe sicher geführt werden können. Es wurde die sofortige Schussabgabemöglichkeit und eine
schnelle Spannmöglichkeit des Schlaghebels gefordert.
· (Schussverhalten) Die bei der Schussabgabe auf die Hand des Schützen einwirkenden Kräfte sollten so gering wie möglich bleiben. Die Waffe sollte handlich
sein und eine gute Schwerpunktlage besitzen.
· (Treffleistung) Die Waffen mussten nach der PDV 382 angeschossen sein. Mit 5
Schuss Referenzmunition durfte auf 25 m Zielentfernung ein Streukreis von 16
cm nicht überschritten werden.
· (Formgebung/Trageweise) Die Bauweise der Waffe sollte flach, glatt und abgerundet sein. Ziel war das Gewährleisten eines schnellen Ziehens der Waffe bei allen polizeilichen Trageweisen.
Technische Forderungen:
· (Formgebung/Trageweise) Die Bauweise der Waffe sollte flach, glatt und abgerundet sein. Ziel war das Gewährleisten eines schnellen Ziehens der Waffe bei allen polizeilichen Trageweisen.
· (Gewichte/Maße) Das Gewicht der Waffe durfte 900 g, die maximalen Abmessungen 180 mm in der Länge, 130 mm in der Höhe und 34 mm in der Breite nicht
überschreiten.
· (Rohr) Die Waffen sollte das Kaliber 9 mm x 19 und eine Rohrlänge von mindestens 8 Kaliberlängen haben. Das Kaliber sollte dem der im Polizeidienst verwendeten Maschinenpistole entsprechen.
· (Verschluss) Unter anderem wurde hier die Sicherung gg. Abfeuern bei unverschlossenem Verschluss und die sichere Abstützung des freiliegenden Hülsenteils
verlangt. Der Durchladewiderstand sollte 100 N nicht übersteigen.
· (Griffstück) Die Waffe sollte griffsicher sein, die Griffschräge ca. 110° betragen.
Die Griffschalen sollten austauschbar sein. Die Auflauframpe musste für sämtliche Polizeimunition des Kalibers 9 mm x 19 geeignet sein.
· (Abzugs-/Schlageinrichtung) Die Maße des Abzugsweges wurden definiert. Die
Bauart des Abzugsbügels sollte für beidhändiges Schießen geeignet sein. Gefordert war ein außenliegender Schlaghebel, der beim gedeckten Tragen der Waffe
nicht hindern durfte.
· (Sicherungen) Bei erhöhter Feuerbereitschaft sollte die Waffe gefahrlos geführt
werden können. Alle Sicherungen mussten selbsttätig arbeiten und durften nicht
17
außen liegen. Ohne Abzugsbetätigung durfte keine Schussabgabe erfolgen. Die
Fallsicherheit musste nachgewiesen werden.
· (Visiereinrichtung) Die Waffe sollte justierbar sein und keine reflektierenden Flächen im Bereich der Visierlinie aufweisen. Das Korn sollte nicht breiter sein als
3 mm, die Abstimmung der Kimme mit dem Korn einen deutlichen Lichtspalt
gewähren.
· (Magazin/ -halter) Das Magazin sollte mindestens 8 Patronen fassen, der Inhalt
sichtbar sein und ein schneller Magazinwechsel ermöglicht werden.
· Der Hülsenauswurf durfte den Schützen nicht behindern, der Verschlussfanghebel
sollte den Verschluss bei leergeschossenem Magazin sicher fangen, halten und
wieder auslösen.
Sonstige Forderungen:
· Die Waffe sollte leicht zur Reinigung und Pflege zerlegbar sein, das Zusammensetzen der Waffe ebs. problemlos. Ein falsches Zerlegen und Zusammensetzen
musste ausgeschlossen sein.
· Zur Instandsetzung sollten die Funktionsteile leicht zugänglich und alle Teile ohne
Nacharbeit austauschbar sein. Die Oberflächen sollten einfach zu behandeln sein.
· Neue Waffen sollten der Forschungs- und Entwicklungsstelle für Polizeitechnik
vorgestellt werden.
Erwähnenswert ist, dass das Pflichtenheft Pistolen und Revolvern zulässt. Beide Systeme der Faustfeuerwaffen hatten die Möglichkeit gehabt, sich als Standardpolizeiwaffe für den täglichen Dienst auszuzeichnen.
Die Waffenindustrie im In- und Ausland nahm die Herausforderung des Pflichtenheftes für polizeiliche Faustfeuerwaffen auf und stellte eine Anzahl von Waffen vor,
die eigens für den Polizeidienst entwickelt wurden.
Waffen dieser Art sind die Selbstladepistolen Walther P 5, die SIG-Sauer4 P 225,
welche die Bezeichnung P 6 erhielt, und die Pistole P 7 von Heckler & Koch. Alle
diese Waffen hatten das Kaliber 9 mm x 19. Diese Pistolen wurden der Forschungsund Entwicklungsstelle für Polizeitechnik vorgelegt und ab Ende der siebziger Jahre
bei den Länderpolizeien und anderen Behörden eingeführt. Diese Pistolen stellen
heute die Mehrzahl an Standarddienstwaffen der Polizei dar. Alle drei Modelle sind
im Leitfaden (LF) 900 „Schusswaffen der Polizei” erfasst und beschrieben.
1.3.2 Die Pistole P 5
Die Pistole P 5 ist ein verriegelter Rückdrucklader mit kurzem Rohrrücklauf, Riegelverschluss, Spannabzug und automatischer Schlagbolzensicherung. Der Entspannhe
4 SIG-Sauer geht aus der Zusammenarbeit der Schweizer Industrie-Gesellschaft und in Eckernför-
de/Schleswig-Holstein beheimateten Fa. J.P. Sauer & Sohn GmbH hervor. Grund dafür war, dass
in der Schweiz 1972 Gesetze erlassen wurden, die den Waffenexport in der Schweiz sehr einschränkten. Um trotzdem ohne Einschränkung weiter exportieren zu können, wurden Geschäftspartner im Ausland gesucht. Später wurde die J.P.Sauer-GmbH eine Tochtergesellschaft
von SIG.
18 (ASPiBGS, Bd. 7)
Pieper
Die Pistole P 5
bel hat eine Doppelfunktion. Er dient dem Entspannen des Schlaghebels sowie dem
Schließen des geöffneten und gefangenen Verschlusses.
Die Pistole hat vier selbsttätig wirkende Sicherungen. Eine Schlagbolzensicherung,
eine Schützensicherung, eine Ausnehmung in der Schlagfläche des Schlaghebels und
eine Sicherheitsrast am selben. Die Sperrung des Schlagbolzens wird erst aufgehoben, wenn sich der Verschluss in verriegelter Stellung befindet und der Abzug fast
vollständig durchgezogen ist. Die P 5 wiegt ungeladen 795g, ist 180 mm lang und
129 mm hoch. Das Magazin fasst 8 Patronen.
1.3.3 Die Pistole P 6
Die Pistole P 6 ist ein verriegelter Rückdrucklader mit kurzem Rohrrücklauf, automatischer Schlagbolzensicherung, Spannabzug, Entspannhebel und außenliegendem
Verschlussfanghebel. Der Schlaghebel ist mit einer Rückstellfeder versehen. Durch
die selbsttätige Schlagbolzensicherung wird der Schlaghebel bei gespanntem als auch
bei entspanntem Schlaghebel gesperrt. Der Deformationssporn des Schlaghebels
zeigt durch Verformung oder Bruch einen Fall der Waffe an. Die P 6 wiegt ungeladen 822 g, ist 180 mm lang und 131 mm hoch. Das Magazin fasst 8 Patronen.
1.3.4 Die Pistole P 7
Die Pistole P 7 ist ein unverriegelter Rückdrucklader mit gasgebremstem Masseverschluss. Die P 7 besitzt an Stelle eines Spannabzuges an der Vorderseite des
Griffstücks einen Spanngriff mit einer Doppelfunktion für das Spannen des Schlagbolzens und für das Schließen des geöffneten Verschlusses. Der Schlagbolzen wird
durch den Druck der Schießhand gespannt, das Lockern der Schießhand entspannt
und sichert den Schlagbolzen. Mit dem Drücken des Spanngriffes wird der in hinterer
Stellung gefangene Verschluss bei leergeschossenem Magazin wieder nach vorn gebracht. Heckler & Koch wendet bei der P 7 eine neue technische Lösung des Schlagbolzenschlosses an. Das Spannen und Entspannen des Schlagbolzens erfolgt nur
durch den Spanngriff. Das Rohr der P 7 hat ein Polygonprofil. Die Pistole wiegt ungeladen 882 g, ist 166 mm lang und 125 mm hoch. Das Magazin fasst auch hier 8
Patronen.
1.3.5 Weitere Waffen im Polizeidienst der Bundesrepublik
Während die Pistolen P 5, P 6 und P 7 nach und nach, je nach Haushaltslage in Bund
und Länder als Standarddienstwaffen eingeführt wurden, suchten Spezialeinheiten
eigentlich immer weiter nach Waffen für besondere polizeiliche Lagen.
Ein zusätzlicher Anstoß zur Weiterentwicklung und Leistungssteigerung der Pistolen
kam aus dem militärischen Bereich. Hier speziell aus einer Ausschreibung der USArmy heraus. Dort wurde eine 9mm x 19 Pistole zur Ablösung der Pistole Colt Goverment ausgeschrieben. Die neue Waffe sollte u.a. eine Magazinkapazität von mindestens 13 Schuss aufweisen und sowohl mit der linken und der rechten Hand bedienbar sein. Deutschen Waffenhersteller beteiligten sich ebfs. an dieser Ausschreibung. Die deutschen Waffen waren im einzelnen:
19
· P 88 der Fa. Carl Walther,
· P 226 der Fa. SIG-Sauer,
· P 7 M 13 der Fa. Heckler & Koch.
Dass keine der deutschen Waffen den Zuschlag erhielt, bedeutet nicht, dass diese
Waffen schlecht und für deutsche Spezialeinheiten ungeeignet seien. Bei diesen Waffen, und auch bei den anderen, die in den USA zum Test vorgestellt wurden, waren
keine technischen Neuentwicklungen erkennbar. Sie stellten Weiterentwicklungen
bisher auf dem Markt befindlicher Waffen dar.
Anlässlich einer Ausschreibung der österreichischen Streitkräfte wurde man auf die
Pistole Glock 17 im Kaliber 9 mm x 19 der Fa. Glock aus dem österreichischen
Deutsch-Wagram aufmerksam. Diese in Österreich als P 80 bezeichnete Pistole
konnte in gewisser Weise als Neuheit zu bezeichnet werden. Bei der Glock 17 wurde
die bereits von der HK VP 70 bekannte Kombination aus Polymer - Griffstück und
einem Schlagbolzenschlosssystem angewendet. Die Fa. Glock hat es aber bei ihrer
Pistole geschafft, das Problem des Entspannens und Wiederspannens bei eingeführter
Patrone auf neuem Wege zu lösen. Mit dem Durchladen der Pistole wird der Schlagbolzen tw. vorgespannt. Ein Entspannen ist nicht nötig, denn der Schlagbolzen wird
erst mit nahezu vollständig durchgezogenen Abzug endgespannt, so zu sagen erst
unmittelbar vor Auslösung des Schusses. Dies wird realisiert unter einem relativ konstanten Abzugsgewicht, welches durchaus dem eines Single-action-Abzuges entspricht und somit der Treffgenauigkeit zu gute kommt. (Das Abzugsgewicht bleibt
bei jeder Schussabgabe konstant.) Das Schlagbolzenschloss der Glock 17 ist kombiniert mit einem verriegelten Verschuss. Diese Gesamtkombination ist sicher als Fortschritt auf dem Gebiet der Pistolen zu werten. Die Magazinkapazität von 17 Patronen
rundete die ganze Entwicklung ab und brachte der Fa. Glock den Marktdurchbruch.
Die hohe Korrosions- und Salzwasserbeständigkeit auf Grund der Kunststofffertigung sowie eine hohe Funktions- und Schützensicherheit machten diese Pistole nicht
nur für maritime Spezialeinheiten von Polizei und Militär interessant. D